Welche Rechte bei falscher Reparatur?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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-Chris-
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Welche Rechte bei falscher Reparatur?

Beitrag von -Chris- » Mo 13.05.13 11:34

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Meine Frontscheibe vom Audi ist durch einen Steinschlag gerissen. Daraufhin bin ich zu einem Autoglaser und hab die Scheibe wechseln lassen.

Da ich einen Licht- und Regensensor habe fragte ich vorher ob es da Komplikationen geben wird. Die Antwort war - Nein, wir haben das schon oft gemacht und noch nie Probleme gehabt.

Es kam natürlich so wie es kommen musste - die Scheibe ist drin und der Sensor spielt verrückt - Das Licht geht immer an, auch bei direkter Sonneneinstrahlung und wenn ich den Regensensor einschalte wischt er als ob es stark regnet obwohl die Scheibe furztrocken ist. Mir wurde gesagt, dass der Sonsor mit einem Gelpad eingeklebt wird und das erst komplett austrocknen muss. Nach zwei Wochen Wartezeit hatte ich mir einen neuen Termin geben lassen zum nachbessern, da der Fehler noch vorhanden war. Der Sensor wurde neu eingeklebt und das Auto meldete sofort einen Defekt des Sensors. Also wurde ich zu Audi geschickt um den Fehler löschen zu lassen, dies hab ich getan und der Sensor verhält sich wieder wie vorher (also Licht immer an und Scheibenwischer wischt ständig).

Jetzt sollte ich es wieder trocknen lassen.. jedoch ändert sich da gar nix..

Welche Möglichkeiten hab ich nun? Gilt hier auch, dass man 2x Nachbessern lassen muss und dann auf deren Kosten woanders hin fahren darf (z.B. Audi) und den Defekt beheben zu lassen?

Welche Rechte habe ich falls der Autoglaser sich quer stellt oder auf einmal sagt, dass der Sensor evtl. schon vorher Defekt war?

Ich hoffe ihr helft mir trotz Fremdfabrikat :daumenhoch:

Viele Grüße

Chris
Und immer schön das Kleingedruckte lesen! ;)

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Chakky
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Re: Welche Rechte bei falscher Reparatur?

Beitrag von Chakky » Di 14.05.13 15:10

Meiner Meinung nach haben die auch 2x mal Zeit zum Nachbessern, danach würde ich das erstmal schriftlich reingeben und den Empfang bestätigen lassen das du ein letzte Chance gibts (quasi als freundschaftliche geste) und wenn die das immer noch nicht hinbekommen haben ab zu Audi, dort das erklären wie es abläuft vielleicht schicken die dann gleich die Rechnung zum Glaser. Rechtschutzversicherung hast du damit du schonmal mit den Anwalt drohen kannst?
cu
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lunic
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Re: Welche Rechte bei falscher Reparatur?

Beitrag von lunic » Do 13.06.13 12:10

-Chris- hat geschrieben: Da ich einen Licht- und Regensensor habe fragte ich vorher ob es da Komplikationen geben wird. Die Antwort war - Nein, wir haben das schon oft gemacht und noch nie Probleme gehabt.
Hi,
beim Werkvertrag musst du dir deine Rechte vorbehalten bei Abnahme, was du mit deiner Frage auch gemacht hast.

Welche Möglichkeiten hab ich nun? Gilt hier auch, dass man 2x Nachbessern lassen muss und dann auf deren Kosten woanders hin fahren darf (z.B. Audi) und den Defekt beheben zu lassen?
Zuerst musst du Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) geben. Das Scheitern der Nacherfüllung gilt zwar mit dem zweiten erfolglosen Versuch als eingetreten, aber ich würde dir eher raten, per e-mail (und Antwortbestätigung):
- den Hergang zu schildern, wann du zuerst da warst, was von wem gemacht wurde, dass du dir deine Rechte vor der Abnahme des Werkes vorbehalten hast, indem du dich nach möglichen ungewollten Folgen der Reparatur erkundigt hattest
- den ersten Nachbesserungsversuch, was von wem wann gemacht wurde zu schildern
- den zweiten ebenso
- eine entgütlige Frist zur Nacherfüllung zu setzen (1 Woche dürfte reichen) und dein Auto ein letztes Mal in deren Hände geben.

Die Fristsetzung ermöglicht dir, falls es wieder nichts wird, Rückabwicklung zu verlangen und was den Regensensor angeht (der vermutlich bei der Reparatur beschädigt wurde?) könntest du den Ersatz hierfür ebenfalls verlangen.

Selbstvornahme (also bei jemand anderem reparieren lassen) ist zwar möglich, würde ich aber allenfalls in der Mail androhen, aber nicht machen, einfach um die Sache nicht kompliziert zu machen. Deine Werkstatt hat dann ja schon zwei Gegner..das würde ich denen auch so schreiben. Die sollen den Regensensor auf Funktion prüfen und wenn er nicht funktioniert auf eigene Kosten ersetzen.

Welche Rechte habe ich falls der Autoglaser sich quer stellt oder auf einmal sagt, dass der Sensor evtl. schon vorher Defekt war?
Wenn er sich quer stellt - schlecht. :)
Wenn er behauptet, dass der Sensor schon vorher defekt war, ist das ein für ihn günstiger Umstand, sodass er die Beweislast trägt. Soll er mal beweisen..
Anders rum trägt der Besteller die Nebenleistungspflicht, deinen Regensensor nicht zu beschädigen, da müsstest du ihm dann wiederum nachweisen, und da würde deine Eingangsfrage, ob der Sensor kaputt gehen kann, dafür sprechen, dass er zuvor funktionierte.

Gruß

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Re: Welche Rechte bei falscher Reparatur?

Beitrag von obelix » Do 13.06.13 13:05

-Chris- hat geschrieben:...oder auf einmal sagt, dass der Sensor evtl. schon vorher Defekt war?
ich fantasiere jetzt einfach mal ins blaue...
heutztage wird doch jeder rotz im steuergerät als fehler abgelegt.
evtl. ja auch der ausfall des regensensors...

da würde ich einfach mal bei der audi-werkstatt fragen. und wenn die sagen - ja, wird abgelegt - ein ausleseprotokoll machen.
da sollte dann ja auch das datum drinstehen!? in diesem fall (und wenn das ausfalldatum im zeitbereich des scheibenaustausches liegt) ist klar, dass der sensor vom glaser hingerichtet wurde. da kann er recht wenig dagegen sagen:-)

wie gesagt - fantasiert - ob das tatsächlich so ist, weiss ich ned. lässt sich ja aber mit nem anruf erfragen.

gruss

obelix
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Re: Welche Rechte bei falscher Reparatur?

Beitrag von lunic » Do 13.06.13 14:24

Aus dem Fehlerspeicher den genauen Todeszeitpunkt ablesen.. Das hat was. Schöne neue Welt. :D

Gruß

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