Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Chakky
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Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von Chakky » Sa 22.11.14 18:43

Hallo,

auf unsere Straße wurde Anfang des Jahres ein Behindertenparkplatz eingerichtet mit den Zusatzzeichen 1044-11

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Seit gestern sind die Schilder zugehangen und nur noch auf der Straße die Markierung zu sehen.

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Jetzt die Frage, darf ich den Parkplatz wieder normal benutzen? mMn ohne diese Schilder ist es kein offizieller Parkplatz sondern ein allgemeiner und kann von allen benutzt werden. Die Moralfrage lassen wir bitte jetzt mal unbeantwortet...

Aus den Wiki Eintrag und der STVO werde ich nicht richtig schlau...
cu
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Pipes2101
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von Pipes2101 » Sa 22.11.14 19:59

Es ist nachwievor ein Parkplatz für schwerbehinderte bzw deren Fahrzeuge sofern sie einen Ausweis besitzen der sie dazu berechtigt.
Andere die einen solchen Ausweis nicht vorweisen können dürfen dort nicht parken und müßen mit einem verwarngeld von ca 25.-€ rechnen.
Bei nummerierten sogar bis zu 45.-€ so wars bei dem Parkplatz meiner Mutter.

Gruß: Hans-Peter
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qui
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von qui » Sa 22.11.14 23:30

grds. sind Markierungen Verkehrsschildern gleichgestellt, ein Blick in §39 StVO Abs.5 gibt Auskunft:

„(5) Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß.................."
Damit sind aber nur Leitlinien, Streifen etc. gemeint, keine Zusatzschilder,.Gilt aber au ned immer uneingeschränkt mit den Markierungen, wenn zB Schnee draufliegt, kann man als ortsfremder, wenn sonst keine Schild da ist natürlich ned wissen, dann gelten auch die Markierungen nicht immer.
ABER:
„Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen."

d.H. kein Zusatzschild, kein Verbot.

diese aufgemalten Sachen sind als Piktogramme zu verstehen, die auf das Zusatzschild zusätzlich hinweisen sollten,(bsp: aufgemalter Zebrastreifen MIT Schild "Fußgängerweg")


Aber was regelt die VwV StVO zu §45 Verkerszeichen und Verkehrseinrichtungen?

....„ b) Zur Benutzung von speziell durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Parkplätzen für schwerbehinderte Menschen berechtigt der EU-einheitliche Parkausweis, den das zuständige Bundesministerium im Verkehrsblatt bekannt gibt.


21 c) Die Kennzeichnung dieser Parkplätze erfolgt in der Regel durch die Zeichen 314 oder 315 mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“.


22 Ausnahmsweise (lfd. Nummer 74 der Anlage 2) kann eine Bodenmarkierung „Rollstuhlfahrersymbol“ genügen."



Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen:
1 I. Eine Parkflächenmarkierung ist an Parkuhren vorzunehmen und überall dort, wo von der vorgeschriebenen Längsaufstellung abgewichen werden soll oder das Gehwegparken ohne Anordnung des Zeichens 315 zugelassen werden soll. Die erkennbare Abgrenzung der Parkflächen kann mit Markierungen, Markierungsknopfreihen oder durch eine abgesetzte Pflasterlinie erfolgen. In der Regel reicht eine Kennzeichnung der Parkstandsecken aus.


2 II. Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegen den Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind. Die Zulassung des Parkens durch Markierung auf Gehwegen ist dort zu erwägen, wo nur wenigen Fahrzeugen das Parken erlaubt werden soll; sonst ist die Anordnung des Zeichens 315 ratsam.



Kann sich also widersprechen, wurde aber durch ein Urteil des OLG Hamm entschiedern, dass die Bodenmarkierungg Rollstuhlfahrer (allein!) nicht ausreicht. Das aufgemalte Rollstuhlfahrersymbol ist KEIN Zusatzschild i.S.d. StVo - vgl.: http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... i%20131/95

ach ja: ist der Parkplatz vlt. im Privatbesitz?

joa, das wäre jetzt meine bescheidene Meinung dazu^^
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von obelix » So 23.11.14 10:18

Chakky hat geschrieben:Hallo,

auf unsere Straße wurde Anfang des Jahres ein Behindertenparkplatz eingerichtet mit den Zusatzzeichen 1044-11
Seit gestern sind die Schilder zugehangen und nur noch auf der Straße die Markierung zu sehen.

Jetzt die Frage, darf ich den Parkplatz wieder normal benutzen? mMn ohne diese Schilder ist es kein offizieller Parkplatz sondern ein allgemeiner und kann von allen benutzt werden. Die Moralfrage lassen wir bitte jetzt mal unbeantwortet...
hmm - nö:-)
ich seh das so:
der parkplatz wurde ursprünglich vmtl. auf antrag eines anwohners eingerichtet, daher der hinweis auf den parkausweis mit der nummer. der nutzer ist nun nicht mehr nutzer (wegzug, tod) und die verwaltung gibt den behindertenplatz jetzt als allgemeinen behindertenparkplatz frei, da der ja eh eingerichtet ist.

solte der behindertenparkplatz tatsächlich komplett gestrichen wordens ein, wird iwann ne kolonne anrücken und die bemalung verschwinden lassen. aber erst dann darfst als normalo da wieder abstellen. solange das symbol auf dem boden ist, isses ein behindertenparkplatz.

gruss

obelix
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von Chakky » So 23.11.14 11:23

qui hat geschrieben:
ach ja: ist der Parkplatz vlt. im Privatbesitz?

joa, das wäre jetzt meine bescheidene Meinung dazu^^
Danke dir.

Nein der Parkplatz ist mMn nicht im Privatbesitz, da dieser Platz früher(tm), ein regulärer Parkplatz in der Nebenstraße war.

@Obelix.

Da bin ich mal gespannt ob da eine Kolonne kommt, viele der anderen Anwohner nutzen diesen bereits wieder.
cu
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von qui » So 23.11.14 17:01

Chakky hat geschrieben: @Obelix.

Da bin ich mal gespannt ob da eine Kolonne kommt, viele der anderen Anwohner nutzen diesen bereits wieder.
mMn zu Recht. s.o. Vor allem Nur die Bodenmarkierung heißt dann bei Schnee = normaler Parkplatz, zumindest für Nichtanwohner, die die Örtlichkeiten nicht kennen.
Wäre blöd von der Stadt, und für den/die Behinderten, das so zu lassen^^ man kann ja mal an die zuständige Behörde ne mail schreiben :)
Wenn ich Anwohner wäre und Parkraum knapp ist würd mich das auf jeden Fall intressieren.

mfG
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von obelix » So 23.11.14 17:31

qui hat geschrieben:
Chakky hat geschrieben: mMn zu Recht. s.o. Vor allem Nur die Bodenmarkierung heißt dann bei Schnee = normaler Parkplatz, zumindest für Nichtanwohner, die die Örtlichkeiten nicht kennen.
vllig korrekt:-)
ich hab das deshab geschrieben, weil ich genau so einen fall selbst erlebt hatte. schilder waren abmontiert, ich hab da geparkt und hatte morgens nen strafzettel dran. abends war die bodenmarkierung übermalt. dann hab ich nen einspruch geschrieben, dass der platz ja aufgelöst gewesen sei und somit kein grund für die ausstellung eines strafzettels vorliegen würde - da kam dann nie ne antwort, ist einfach so eingeschlafen...

trotzdem läuft man natürlich gefahr, ne verwarnung zu kassieren, solange markierungen sichtbar und erkennbar sind, haben sie eben gültigkeit...
und bei einem sturen verwaltungsangestellten kannst da schnell den kürzeren ziehen.

gruss

obelix
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von alterSchwede » So 23.11.14 22:05

Kipp ein Sack Blumenerde drüber somit ist er nicht mehr Sichtbar, musste nicht warten bis Schnee fällt.

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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von qui » Mo 24.11.14 00:02

alterSchwede hat geschrieben:Kipp ein Sack Blumenerde drüber somit ist er nicht mehr Sichtbar, musste nicht warten bis Schnee fällt.
er ist auch mit aufgemaltem Symbol "ungültig",= kein Behindertenparkplatz.
der Punkt war eher, was Obelix auch angemerkt hat, dass man zwar im Recht ist, aber trotzdem u.U. einen Strafzettel von nem sturen Ordnungsamtmitarbeiter riskieren kann, und dann der Widerspruch, bzw. Recht bekommen zu umständlich wäre, als einfach woanders zu parken.
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Re: Behindertenparkplatz ohne Beschilderung "ungültig"?

Beitrag von alterSchwede » Mo 24.11.14 08:31

Das mit dem wo anders parken ist die beste Idee, wenn aber etwas nicht da ist gibt es auch kein Zettel.

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