Versicherug eines KFZ-Ver. / Sonderfall Saisonkennz.

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Coopex
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Versicherug eines KFZ-Ver. / Sonderfall Saisonkennz.

Beitrag von Coopex » Mi 27.02.08 22:16

Und mal wieder eine Frage an die Versicherungs-Spezis, die es hier ja teilweise zu geben scheint:
Wie verhält es sich mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages bei einem Saisonkennzeichen?
Normalerweise kann man ja nur bei Verteuerungen kündigen oder halt regulär jährlich zum Ende November, will heißen: Zum Jahresende.

Wenn nun aber zum 01.03. meine Saison zu laufen beginnt - wie im aktuellen Fall - bekomme ich die entsprechende Beitragsrechnung aber auch erst kurz vorher - entsprechend gestern.
Habe ich deshalb ein besonderes (zeitliches) Kündigungsrecht?
Dummerweise ist der Versicherungsvertrag nicht teurer geworden, entsprechend denke ich, daß ich sowieso nicht kündigen kann, richtig?

Noch eine kleines Schlupfloch:
Veräußerung berechtigt zur Kündigung.
Wenn ich das Auto auf dem Papier an meine Frau veräußere, ist das eine Veräußerung im versicherungsrechtlichen Sinne, die mich zu einer Kündigung berechtigen würde?
Interessiert die Versicherung, wenn ich danach bei einer anderen Versicherung dennoch als Halter und/oder Versicherungsnehmer auftauchen würde?
Ich befürchte, daß die Alt-Versicherung "aus Rache" bei Anfrage der neuen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse nicht bestätigt oder nur erheblich verzögert ...

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Re: Versicherug eines KFZ-Ver. / Sonderfall Saisonkennz.

Beitrag von little_lion » Do 28.02.08 16:40

Coopex hat geschrieben:Und mal wieder eine Frage an die Versicherungs-Spezis, die es hier ja teilweise zu geben scheint:
Wie verhält es sich mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages bei einem Saisonkennzeichen?
Normalerweise kann man ja nur bei Verteuerungen kündigen oder halt regulär jährlich zum Ende November, will heißen: Zum Jahresende.

Wenn nun aber zum 01.03. meine Saison zu laufen beginnt - wie im aktuellen Fall - bekomme ich die entsprechende Beitragsrechnung aber auch erst kurz vorher - entsprechend gestern.
Habe ich deshalb ein besonderes (zeitliches) Kündigungsrecht?
Dummerweise ist der Versicherungsvertrag nicht teurer geworden, entsprechend denke ich, daß ich sowieso nicht kündigen kann, richtig?
Kündigungsfrist ist üblicherweise 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr, auch wenn das inzwischen bei 99,99% der Verträge identisch ist).
Eine reguläre Kündigung zum 01.03. kannst du wohl vergessen.

Nach Erhalt deiner Rechnung hast du (i.d.R.) einen Monat ein Sonderkündigungsrecht wenn sich der Beitrag erhöht hat; es gab (zumindest früher mal) allerdings auch Versicherer die in den Versicherungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragsanpassung drin hatten (und da war es egal ob es teurer oder billiger wurde), müsstest mal deine Bedingungen durchsehen.
Coopex hat geschrieben: Noch eine kleines Schlupfloch:
Veräußerung berechtigt zur Kündigung.
Wenn ich das Auto auf dem Papier an meine Frau veräußere, ist das eine Veräußerung im versicherungsrechtlichen Sinne, die mich zu einer Kündigung berechtigen würde?
Interessiert die Versicherung, wenn ich danach bei einer anderen Versicherung dennoch als Halter und/oder Versicherungsnehmer auftauchen würde?
Ich befürchte, daß die Alt-Versicherung "aus Rache" bei Anfrage der neuen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse nicht bestätigt oder nur erheblich verzögert ...
Erstmal zur "Rache": das ist für einen Versicherer wirtschaftlich nicht sinnvoll. Früher oder später muss der Vorgang sowieso bearbeitet werden und je länger es dauert desto mehr Beschwerden (zusätzlicher Aufwand + Kosten) kommen.
Die schadenfreien Jahre (nicht die SF-Klasse) muss dir dein ehemaliger Versicherer bestätigen. Ob diese Bestätigung 2 Wochen oder 2 Monate auf sich warten lässt kann dir eigentlich egal sein, da der neue Versicherer erstmal aufgrund der von dir angegebenen schadenfreien Jahre abrechnet und erst nach Antwort des alten Versicherers darauf anpasst.

Dein o.g. Trick wird wohl nicht so ohne weiteres funktionieren. Wenn du einen Halterwechsel vornehmen würdest wäre es gar kein Problem. Ansonsten wird wohl (bei gleichem Halter) der alte Versicherer "die älteren Rechte" geltend machen und auf einem Vertrag bestehen.

Wenn du unbedingt wechseln willst würde ich einfach mal beim Versicherer nachfragen ob sie dich aus dem Vertrag lassen wenn du den Wagen deiner Frau verkaufst aber weiterhin Halter bleibst. Eventuell sind sie kulant.
Wenn nicht müsstest du zusätzlich halt noch den Halterwechsel vornehmen...

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Danke für die Antwort ...

Beitrag von Coopex » Do 28.02.08 19:02

... so in der Richtung habe ich es mir vorgestellt.
Da ich das Fahrzeug sowieso noch auf den hiesigen Landkreis ummelden muß (sind vor ein paar Monaten umgezogen), werde ich die Kiste einfach einfach abmelden und danach regulär (mit Deckungskarte der neuen Versicherung) wieder im neuen Bezirk anmelden.

Damit dürfen jegliche Klippen umschifft sein ...

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Re: Danke für die Antwort ...

Beitrag von little_lion » Fr 29.02.08 18:43

Coopex hat geschrieben:... so in der Richtung habe ich es mir vorgestellt.
Da ich das Fahrzeug sowieso noch auf den hiesigen Landkreis ummelden muß (sind vor ein paar Monaten umgezogen), werde ich die Kiste einfach einfach abmelden und danach regulär (mit Deckungskarte der neuen Versicherung) wieder im neuen Bezirk anmelden.

Damit dürfen jegliche Klippen umschifft sein ...

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Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob dich ein Ummelden des Fahrzeugs (in einen anderen Landkreis) unter Beibehaltung des gleichen Halters aus dem bisherigen Vertrag rausbringt; bei einem einfachen Ab- und wieder Anmelden bei gleichem Halter im gleichen Landkreis muss dich der Versicherer nämlich nicht aus dem Vertrag lassen...

Zur Sicherheit würde ich entweder einen Halterwechsel (auf deine Frau) machen, oder das ganze zumindest vorher bei deinem Versicherer erfragen.

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Re: Danke für die Antwort ...

Beitrag von Coopex » Fr 29.02.08 23:24

little_lion hat geschrieben:bei einem einfachen Ab- und wieder Anmelden bei gleichem Halter im gleichen Landkreis muss dich der Versicherer nämlich nicht aus dem Vertrag lassen...
Echt? Wieso nicht? Wo steht das??
Letztlich wäre die Wieder-Anmeldung auch in einem anderen Landkreis, von daher sollte das keine Probleme geben, oder?

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Re: Danke für die Antwort ...

Beitrag von Troubadix » Fr 29.02.08 23:36

Coopex hat geschrieben:
little_lion hat geschrieben:bei einem einfachen Ab- und wieder Anmelden bei gleichem Halter im gleichen Landkreis muss dich der Versicherer nämlich nicht aus dem Vertrag lassen...
Echt? Wieso nicht? Wo steht das??
Letztlich wäre die Wieder-Anmeldung auch in einem anderen Landkreis, von daher sollte das keine Probleme geben, oder?

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zur not legst du denen einen vertrag vor aus dem zu erkennen ist das der wagen verkauft wurde, musstest ihn dann aber leider zurücknehmen weil der käufer probleme oder ähnliches hatte.

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Re: Danke für die Antwort ...

Beitrag von little_lion » Sa 01.03.08 17:23

Coopex hat geschrieben:
little_lion hat geschrieben:bei einem einfachen Ab- und wieder Anmelden bei gleichem Halter im gleichen Landkreis muss dich der Versicherer nämlich nicht aus dem Vertrag lassen...
Echt? Wieso nicht? Wo steht das??
Letztlich wäre die Wieder-Anmeldung auch in einem anderen Landkreis, von daher sollte das keine Probleme geben, oder?

Grüße, de Maggus :kaffee:
Steht in den Versicherungsbedingungen. Der Paragraph müsste unter der Überschrift "Vorrübergehende Stilllegung" (o.ä.) zu finden sein (bei meinem Versicherer ist es §5, das kann aber bei deinem auch ne andere Nummer sein).

Dort steht sinngemäß drin, dass eine vorübergehende Stillegung des Fahrzeugs den Versicherungsvertrag nicht beendet (es gibt nur eine "Beitragsfreistellung"). Wird das Fahrzeug wieder angemeldet lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf.

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