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Wandlung von Jahreswagen

Verfasst: Fr 29.07.16 21:58
von 306fan
Einen schönen Abend wünsche ich euch,

wie sieht die Rechtslage aus zum wandeln eines Jahreswagens.
Die Frage kommt mir persönlich auf, da mein gekaufter 308 leider die vielfältigsten Mängel aufweist und die Werkstatt keine Besserung erzielen konnte.
Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

Grüße 306fan

Re: Wandlung von Jahreswagen

Verfasst: Sa 30.07.16 08:25
von Holle
Genau wie beim Neuwagen, evtl. sind die Gewährleistungsfristen auf 1 Jahr reduziert, aber sonst sind da keine relevanten Unterschiede.

Re: Wandlung von Jahreswagen

Verfasst: Sa 30.07.16 10:46
von 306fan
Und das heißt ich könnte das Auto wandeln, also gekauft habe ich Mitte Juni 2016

Re: Wandlung von Jahreswagen

Verfasst: Sa 30.07.16 14:14
von Holle
Wenn ein zweimaliger Nachbesserungsversuch des gleichen Mangels gescheitert ist, bist du in den ersten 6 Monaten auf der sicheren Seite. Vor Gericht scheitern kann man natürlich mit Lappalien wie "voller Aschenbecher" und sowas. Du wirst die gefahrenen Km nach einen bestimmten km-Satz bezahlen müssen.

Re: Wandlung von Jahreswagen

Verfasst: Sa 30.07.16 16:26
von 306fan
Es geht darum, dass der Kaltstart immer noch schlecht ist und schon das zweite Mal die Klimaanlage instandgesetzt wurde und sie jetzt nach 40 km fahren wieder pfeifft und sporadisch nicht mehr kühlt.