blueGod hat geschrieben:Aron hat geschrieben:
3. Die Pflicht für Fußgänger, welche die Straßen in der Nacht/bei Dämmerung benutzen helle Klamotten zu tragen (das kann man festlegen im Punkto Helligkeit und Farben), nichtachtung --> Geldstrafe
Moin Aron, nimms mir nicht krumm, aber dein 3. Vorschlag ist das bekloppteste was ich je gehört habe.
Nöö, das sehe ich ganz anders, hier in der ländlichen Gegend und Mittelgebirge hat man z.T. Steigungen mit 15%, entsprechende Kurven gibts auch. Demzufolge gibt es baulich bedingt kaum Fußwege an den Bundesstraßen. Letztes Jahr hätte ich beinahe so einen Vollidioten umgefahren und nur dank Xenonlicht im letzten Moment erkannt, komplett schwarz war der gekleidet. Nennen wir es passive Sicherheit, jedes Kind lernt das in der Grundschule, aber machen tuns die wenigsten.
Begründe doch mal warum Du das bekloppt findet? Weil man die Fußgänger so besser sieht oder weil helle Kleidung für Fußgänger uncool ist?
Diesen Aspekt find ich für die Tagfahrlichtdiskussion interessant, denn alles was auffällt ist weniger gefärdet, oder sehe ich das falsch?

Moppedfahrer haben ja auch Lichtpflicht um aufzufallen, wieso soll ein Auto, welches aus dem Wald mit dem Sonnenuntergag fährt nicht auffallen und und und... Richtig, man müsste diese ganzen Faktoren, welche eben das Auffallen bewirken zusammen beurteilen.
Ein entgegenkommender PKW mit defekten Licht, sorry, aber sowas würd ich nicht als Motorrad halten, eher umgedreht, ein Motorrad im ersten Moment für einen PKW, einfach eben um vorrausschauend den Fahrzeugüberhand zu beurteilen.
Der Aspekt Moppedfahrer zählt bei mir z.B. gar nicht, denn Moppedfahrer verunglücken in erster an überhöhter Geschwindigkeit, durch welche auch beim Überholen eine Fehleinschätzung des PKW Lenkers stattfindet.
Ein Moppedfahrer könnte ja auch provitieren, wenn er mit 200km/h gegen die Sonne in den Wald einfährt und dabei einen PKW überholt und den Gegenverkehr übersieht weil dieser unbeleuchtet ist. Wie ist dieser Aspekt?