Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Darkman
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Beitrag
von Darkman » Mi 14.05.03 00:18
Hi Leute!!
Also es geht um das bekleben der Frontscheibe... oben kann man ja X% der scheibe bekleben!!!
Aber wie sieht es denn unten aus?!? Das sieht man ja auch immer öfters.. wie zB auf diesem Bild:
<img src="
http://www.peugeotforum.net/galerie/tre ... 03_008.jpg">
Das Auto hat auf der Frontscheibe unten UND oben einen Schriftzug!
Ist das in Deutschland erlaubt?! Und wenn ja... wieviel Prozent der Frontscheibe darf bedeckt sein?
gruß
Darkman
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pongi
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Beitrag
von pongi » Mi 14.05.03 00:25
du darfst maximal 0,1m² oder 10% der scheibe bekleben. was halt immer zu erst eintritt. das mit dem unten kleben geht schon. hab ich schon ein paar mal gesehen. obelix hat sowas auch auf seinem 309er. wenn du nur schriftzüge hast und keinen durchgehenden streifen ist die sache ja noch besser, da die schrift das sichtfeld nicht so stark einschränkt wie ein streifen.
matthias
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mi 14.05.03 07:08
ich habs auf neunerele UND diesela:-)))))
*grins*
obelix
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von SubWOof3r » Mi 14.05.03 10:15
Also mir hat ein Polizist bei einer Kontrolle mal gesagt, der Aufkleber oben darf max 10 cm vom oberen Scheibenrand bedecken (blöd zu beschreiben)!
Ich habe mich mal informiert, weil ich eine Scheibengravur für vorne unten über die komplette Scheibe wollte. Der TÜV meinte nur, es darf nicht im Sichtfeld sein (also keine genaue Angabe)! Hab das übrigends nicht gemacht, weil es mir zu riskand ist die FS gravieren zu lassen. Ein kleiner Stein oder ne große Mücke oder so was ... und krach!
Grüße,
Bernd
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von Agent-66- » Mi 14.05.03 14:00
also mein keil ist vorne 17 cm breit, und ein bekannter von mir ist tüv prüfer und der meinte das geht in ordnung da der 206 eine sehr große scheibe hat
mfg markus
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pongi
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von pongi » Mi 14.05.03 19:43
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