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von Red Runner » Di 16.09.03 22:00
Moin,
die Sache ist, glaube ich zumindest :-), die:
Jeder Umbau am Äußeren des Fahrzeugs ist eintragungspflichtig, da
a) die Aerodynamik des Fahrzeugs verändert wird
b) wichtige technische Eigenschaften verändert werden (zB. Bremsenkühlung)
c) das Crashverhalten geändert wird (zB. splitternde Materialen)
Nun erinnern sich aber die Tüv-Prüfer wohl auch mal daran, dass sie eigentlich Prüfer und nicht ABE-Abschreiber sind. Daraus ergibt sich dann wohl für die Praxis:
- ein modifizierter Kühlergrill ist nicht eintragungspflichtig, da er nicht im direkten Aufprallbereich für Fußgänger ist.
- Renngitter, s.o.
- eine Gummilippe unterhalb der Stoßstange wird nicht eingetragen, da das Verletzungsrisiko gleich null ist und das Material selbst geprüft ist (an einem anderen Fahrzeug ist das ja Serie = geprüft = legal)
Trotzdem gibt es dann für manche dieser Teile eine ABE, da sie
a) genaugenommen doch erforderlich ist
b) Kundenfang
Nur um es nochmal deutlich zu machen, ich -glaube-, dass es so ist, ich weiß es aber nicht. Ich kann es also nicht mit irgendwelchen Paragraphen, Richtlinien o.ä. belegen.
Greetz
RR