Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Mathes
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Beitrag
von Mathes » Di 23.09.03 14:32
Also, warum ich frage ist wahrscheinlich klar...wird eng werden wenns so wäre.
war ein stativ mit einem mann dahinter, gerät auf augenhöhe (1,70) und angehalten haben sie mich nicht. bitte sagt was!!!
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Timon
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Beitrag
von Timon » Di 23.09.03 14:36
>Also, warum ich frage ist wahrscheinlich klar...wird eng werden wenns so wäre.
>war ein stativ mit einem mann dahinter, gerät auf augenhöhe (1,70) und angehalten haben sie mich nicht. bitte sagt was!!!
Kann man mit Sicherheit kann man das mit Modulen, aber mit einem Laser wird man immer an Ort und Stelle rausgezogen.
Gruss
Frank
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Agent-66-
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von Agent-66- » Di 23.09.03 14:47
wenns nicht geblitzt hat, wars ein laser, und da winken die dich hinterher raus...
wenn du pech hast, war es eine video camera, und die haben den abstand zum vordermann gemessen... wenn das der fall ist, und du zu dicht aufgefahren bist, bekommst du vielleicht bald post...
mfg markus
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florian
Beitrag
von florian » Di 23.09.03 15:08
also lasert ein polizist jemanden , gibt es sofortkasse, wenn er über 11 kmh drüber war ... bei niedrigen werten ziehen sie selten raus.
bei blitzer per post , ( achtung vierteljahr frist , danach ungültig )
und der zivilwagen filmt immer
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Pugnicker
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von Pugnicker » Di 23.09.03 15:35
achtung vierteljahr frist , danach ungültig
>>weil das ne Ordnungswidrigkeit ist. Os verjähren nach 3 Monaten. Schön, ne?
FaB
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smooth
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Beitrag
von smooth » Di 23.09.03 16:08
also zum beispiel in österreich kann man sehr wohl eine gemessene geschwindigkeitsübertretung per lasermessung nachträglich zugesandt bekommen...is auch einfach beweisbar, da jede messung vom gerät protokolliert wird...angenommen sie schaffen es nicht dich rauszuholen, dann halten sie dir das messprotokoll unter die nase womit bewiesen wäre dass zu der zeit eine geschwindigkeitsübertreteung stattgefunden hat, die kennzeichen hat ja unser freund und helfer dazugehörig notiert
>Also, warum ich frage ist wahrscheinlich klar...wird eng werden wenns so wäre.
>war ein stativ mit einem mann dahinter, gerät auf augenhöhe (1,70) und angehalten haben sie mich nicht. bitte sagt was!!!
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Mathes
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Beitrag
von Mathes » Di 23.09.03 16:14
nee, das war in einer autobahnauffahrt nit einer 50-kurve davor, nur wenn ich da 50 fahre, komm ich mit meinen 60 ps nicht auf die autobahn :-(
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Mathes
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Beitrag
von Mathes » Di 23.09.03 16:16
>also zum beispiel in österreich kann man sehr wohl eine gemessene geschwindigkeitsübertretung per lasermessung nachträglich zugesandt bekommen...is auch einfach beweisbar, da jede messung vom gerät protokolliert wird...angenommen sie schaffen es nicht dich rauszuholen, dann halten sie dir das messprotokoll unter die nase womit bewiesen wäre dass zu der zeit eine geschwindigkeitsübertreteung stattgefunden hat, die kennzeichen hat ja unser freund und helfer dazugehörig notiert
Aber ich war doch garnicht da, da müssen sie sich aber verschrieben haben ;-)