dauerleuchten der vorderen blinker

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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106peugeotXS

dauerleuchten der vorderen blinker

Beitrag von 106peugeotXS » Fr 27.02.04 10:35

Wie sieht das aus, wenn ich die blinker auf dauer schalte?? ist das legal??


wie sieht der tüv bzw. die grünen das??

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Timon
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re: dauerleuchten der vorderen blinker

Beitrag von Timon » Fr 27.02.04 10:37

>Wie sieht das aus, wenn ich die blinker auf dauer schalte?? ist das legal??


>wie sieht der tüv bzw. die grünen das??


Hallo,


ist nicht erlaubt und sowohl der TÜV als auch die Polizei sieht das nicht gerne. Angehalten haben sie mich damit aber trotzdem noch nicht *g*


Nach vorne darf nur weisses Licht leuchten. Es mag Ausnahmen für Amis geben, aber bei europäischen PKW-Versionen sicher nicht.


Gruss


Frank

mediem

re: dauerleuchten der vorderen blinker

Beitrag von mediem » Fr 27.02.04 13:34

>>Wie sieht das aus, wenn ich die blinker auf dauer schalte?? ist das legal??


>>wie sieht der tüv bzw. die grünen das??


>Hallo,


>ist nicht erlaubt und sowohl der TÜV als auch die Polizei sieht das nicht gerne. Angehalten haben sie mich damit aber trotzdem noch nicht *g*


>Nach vorne darf nur weisses Licht leuchten. Es mag Ausnahmen für Amis geben, aber bei europäischen PKW-Versionen sicher nicht.


>Gruss


>Frank


wie schaut das ganze bei parkenden autos aus?


ist das erlaubt?

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re: dauerleuchten der vorderen blinker

Beitrag von Timon » Fr 27.02.04 13:41

>wie schaut das ganze bei parkenden autos aus?


>ist das erlaubt?


Nein, egal was mit dem Auto ist, innerhalb der STVO darf es nur weiss nach vorne strahlen.


Siehe auch: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51.php


§51 Abs. 1: Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.


Gruss


Frank

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re: dauerleuchten der vorderen blinker

Beitrag von SubWOof3r » Fr 27.02.04 13:41

<center><img src="http://www.das-bimmelt-im-kopf.de/misc/ ... "></center>


Hi!


Erlaubt ist das nur auf nicht öffentlichen Parkplätzen auf die nicht jedes Fahrzeug einfach fahren kann ... Sprich deine Hofeinfahrt solange noch ein Zaun davor ist (o.ä.)!


Grüße,


Bernd

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