>>du darfst die nebelscheinwerfer nur bei sichtbehinderungen (regen,schnee,hagel,nebel,etc..) mit sichtweiten unter 50m einschalten.
>Woher kommt dieses hartnäckige Gerücht? Nebelscheinwerfer darf man bei Sichtbehinderung einschalten und die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten unter 50m. Dann darf man allerdings auch nur 50km/h fahren·
>>schau mal in die stvzo.
>Nö, mit der Zulassung hat das nix zu tun, sowas steht in der STVO
>Gruss
>Frank
§ 17 StVO
Nebelscheinwerfer: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Nebelschlußleuchte: Nur bei Nebel unter 50 m Sicht.
Ok jetzt weiß ich bescheid! Danke an alle
