Hab mal gegoogelt:
Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:
• Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
• Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
• Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
• Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
• Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
• Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
• Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
• Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden. Der Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).
• Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.
Den Rest gibbet hier:
http://www.wegweiser-buergergesellschaf ... dung_2.php
Man(n) sind wir krank !!! Lang lebe King Meiler !!!