Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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pongi
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Beitrag
von pongi » So 21.07.02 20:23
Hi!
Ist es erlaubt das man solche neonstäbe unters amaturenbrett in den fußraum montiert? was sagt dazu die polizei?
Matthias
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Perlwurst
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Beitrag
von Perlwurst » So 21.07.02 20:31
Hi!
Also ich hab auch schon längere Zeit in beiden Fußräumen blaue Neonröhren montiert. Soweit ich weiß sin die net zugelassen - jedenfalls net während der Fahrt. (Des steht auch immer in den Katalogen, in denen man die bestellen kann dabei) Im Stand aber sind sie schon erlaubt, also zum Beispiel gekoppelt mit der Innenraumbeleuchtung.
Ich hab sie an einen separaten Schalter angeschlossen und auf Dauerplus gelegt. So kann ich sie notfalls ausschalten aber auch die ganze Zeit anlassen.
Sieht echt geil aus!
Also, hoffe ich konnte helfen, MfG Felix.
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André
Beitrag
von André » So 21.07.02 20:42
Wenn du die Teile ins oder unters Auto baust, kann dir niemand was anhaben. Das Licht darf nur während der Fahrt bzw. allgemein auf Straßen, wo die STVO gilt nicht nach außen hin sichtbar sein.
Ich hatte mal bei meinem 306 Schwarzlicht im Fußraum. Hat echt cool ausgesehen und das Licht ansich strahlte nicht nach außen. Nur bei weißen Klamotten wurde es hell :-)
mfg
Andre
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Darkman
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Beitrag
von Darkman » So 21.07.02 21:40
Wenn du die Beleuchtung außerhalb des Autos anbringst... zB Unterbodenbeleuchtung ist alleine die Montage strafbar und führt zu einer Stilllegung!! Das hat man mir bei der Polizei gesagt... Das hatte mich mal auch Interessiert...
Im Auto darf sie nur nicht nach außen hin sichtbar sein und auch nicht bei der Fahrt an sein.
MfG
Darkman
P.S. soweit ich das genau weiß ;-) Ich hafte aber für keine Aussage *g*
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vulkanus
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Beitrag
von vulkanus » So 21.07.02 22:20
Morgän
Weisst du auch wie das in Österreich aussieht?
Würde mich interessieren...
mfg vulkanus
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Flip
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Beitrag
von Flip » Mo 22.07.02 15:13
moin,
also ich habe gelesen, dass du dir eine unterbodenlicht sogar eintragen lassen kannst.wenn du angibst ,dass du es als marderschutz anbringen möchtest.darf dann nur in der fahrt nicht leuchten.
da diese info von dritter hand kommt, kann ich über richtigkeit leider nicht viel sagen :-/
mfg
flip
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Beitrag
von Darkman » Mo 22.07.02 18:05
-..
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Beitrag
von Darkman » Mo 22.07.02 18:06
... das ist Glückssache.... einem TÜV Prüfer bei zubringen das blaues Licht einen Marder abhalten soll ;-)
MfG
Darkman
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vulkanus
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Beitrag
von vulkanus » Mo 22.07.02 18:53
Aha... Dann werde ich einfach mal unsere Freunde und Helfer nerven. Bei Gelegenheit natürlich nur *ggg*
(Wenn sie mich halt grade so aufhalten

)
mfg vulkanus