ohne Tacho fahren ??

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Gaser
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Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von Gaser » Do 31.05.12 19:32

Wo steht das, dass der Tacho zur ABE gehört und ohne demnach die ABE erlischt?
Auch die Seitenscheibe (zB Fahrertür) gehört zur Funktionsausstattung des Fz. Ohne diese Scheibe ist es nicht möglich, das Fz. ausreichend gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Demnach wäre es also auch so, dass ich, falls mir mal jemand die Scheibe einschlägt, nicht zu Carglass fahren darf, um mir eine neue einbauen zu lassen, sondern ich muss das Auto auf einem Autotransportanhänger transportieren.
Seht ihr das genauso?


Gaser
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Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von freeeak » Do 31.05.12 20:04

OT
wenn dir dann einer den tacho rausklaut stehst doof da :-P


wobei man ohne scheibe bzw mit offener scheibe beim fahren schon probleme haben wird das fahrzeug unbefugt zu benutzen ;)
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

Mr. Mitchell

Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von Mr. Mitchell » Do 31.05.12 20:33

wenn du meinst du bist im Recht dann diskutier nicht rum und tu es!

Legal sind TFT Monitore welche die Werte des abgefilmten Tachos anzeigen leider nicht mehr eintragbar. Hab ich alles schon hinter mir, aber wie gesagt es steht jedem frei das zu entscheiden.

Wenn man aber so einen Text los lässt frage ich mich warum man überhaupt nachfragt? Sowas nennt man glaube ich Beratungsresistent.

Schließlich fahre ich auch nicht bloß mit 3 Räder weil das Auto das ja auch kann

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Holle
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Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von Holle » Do 31.05.12 21:23

mitchell...schöner kann mans nicht zusammenfassen. :daumenhoch:
Derzeit :508 SW HDI 165, Boxster 987, 208 Activ, Tiguan Live 4Motion TSI, 944 S2

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Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von Lottox » Do 31.05.12 22:18

einblumentopf hat geschrieben:Der Tacho gehört zur Funktionsausstattung des Fahrzeuges und ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Wenn dieses nicht ordnungsgemäß funktioniert erlischt die Betriebserlaubnis. Fahren ohne Betriebserlaubnis wird laut Bußgeldkatalog mit 3 Punkte und 50€ geahndet. Außerdem darf in extremen Fällen das Fahrzeug stillgelegt werden oder zumindest die Weiterfahrt untersagt werden. Vorsatz wird unterstellt wenn du offensichtlich Kenntnis von dem Mangel hattest, aber trotzdem gefahren bist. Das dürfte bei nem fehlenden Kombinistrument quasi zwangsläufig der Fall. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog wie bei jeder vorsätzlichen Tat eine Verdopplung der Strafe vor.
.... iss ja schon gut.
Ich lasses besser bleiben und fahre mit dem Fahrrad. :floet:

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Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von mrx0001 » Fr 01.06.12 06:15

es gibt doch leute die sich tft monitore anstatt des tachos einbauen. der tacho muss trotzdem noch funktionierend irgendwo im fahrzeug verbleiben (so hatte ich das im kopf bzw so hats mir n tüver mal gesagt)irgendwas von wegen geeicht und so.
hab mal mit so einem hifi spezi geschnackt der sowas verbaut hatte und der meinte das die sich schlau gemacht haben und dabei rüber kam ein tacho braucht man teoretisch nicht wenn man dann aber kein plan hat wie schnell man unterwegs ist ist das pp.

was man aber braucht sind die warnfuntzeln da gibts dann warscheinlich auch wieder 10 tüvler wovon nur einer das bejahen würde.... scheint mir aber ganz logisch
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Re: ohne Tacho fahren ??

Beitrag von Chakky » Fr 01.06.12 19:06

Ich zitiere mal was aus den gesetztes Text:

§ 57 StVZO:

"Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein."


und dann noch am Beispiel Blinker:

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

"(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern."

Das kannst du mit den Kontrolllampen vom Licht auch finden im Gesetztestext.

D.h. wenn dein Navi/Smartphone einen Tacho komplett d.h. mit den was das Gesetzt mindestens Vorschreibt, ersetzen kann (ich denke so an ODB2 mit Bluetooth und entsprechnder App), so darfst du ohne Kombiinstrument rumfahren. Bei einer Kontrolle musst du aber sehr gut das den Beamten erklären können (Geseztestexte zur Hand haben und richtig interpretieren)
cu
Chakky

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