was sagt ihr dazu betrifft nebelunfall und schuldfrage(n)

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
Benutzeravatar
RCC1
Auspuff-Ausbrenner
Beiträge: 2493
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Oesterreich
Wohnort: Engerwitzdorf / Ö
Kontaktdaten:

was sagt ihr dazu betrifft nebelunfall und schuldfrage(n)

Beitrag von RCC1 » Mi 02.10.02 11:35

was meint ihr können die wirklich autofahrer verklagen die zu schnell ( bei uns 130 km/h ) waren bzw. nicht angepasst schnell in die nebelwand rasen ,


ist auch schwierig bei plötzlich auftreten des nebels sofort zusammen zu bremsen

Turbofreak
Lenkradbeißer
Beiträge: 203
Registriert: Di 26.11.02 00:00

ich denke sie können klagen

Beitrag von Turbofreak » Mi 02.10.02 12:08

Hallo!


Ich denke sie können klagen, da grundsätzlich gilt, das auf Sicht gefahren werden muss und die Geschwindigkeit dementsprechend angepasst werden muss. Auch eine plötzliche Nebelwand ist keine Ausrede, da man durch die angepasste Geschwindigkeit (auf Sicht) die Nebelwand rechtzeitig hätte sehen müssen.


Es war auf jeden Fall ein Hororscenario. (Habs in den Nachrichten mitbekommen)


Ciao


Chris

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

re: was sagt ihr dazu betrifft nebelunfall und schuldfrage(n)

Beitrag von vulkanus » Mi 02.10.02 12:10

>was meint ihr können die wirklich autofahrer verklagen die zu schnell ( bei uns 130 km/h ) waren bzw. nicht angepasst schnell in die nebelwand rasen ,


>ist auch schwierig bei plötzlich auftreten des nebels sofort zusammen zu bremsen


Folgendes Kommentar findet man unter dem Bericht:


<em>Das vergessen viele Autofahrer einfach. Ich hab nichts dagegen, wenn man AUF SICHT mit mehr als 130 fährt. Aber wenn dann immer noch einer meint, er muss dir so nah auffahren, daß er dir den Kofferaumdeckel aufmachen kann, dann ist das einfach nur dumm.</em>


Damit hat er nicht ganz unrecht, denn in der Fahrschule lernt man, dass man "die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand zum Vordermann den Fahrbahn- und Sichtverhältnissen anpassen muss". Diese Aussage ist eigentlich völlig klar formuliert und unmißverständlich. Wenn man also 50 Meter sieht kann mir keiner erzählen dass er mit 130 km/h auf Sicht fährt...


Am Montag morgen habe ich mir mit einem anderen Peugeot ein kleineres Duell auf der Autobahn geliefert. Mal hab ich ihn überholt, mal er wieder mich. Das Ganze natürlich bei entsprechenden Geschwindigkeiten. Als wir aber dann Richtung Linz in den Nebel kamen war's vorbei damit. Da sind wir brav auf ganze Sicht gefahren und es hat keiner mehr den anderen überholt. Und ich war natürlich vorne *g*


Plötzlich auftretenden Nebel gibt es nicht. Denn auch wenn vor dir "plötzlich" eine dichte Nebelwand steht hast du sie ja trotzdem schon einige Meter vorher gesehen. Ich habe die Nebelwand am Montag morgen bspw. bereits aus ca. 150 Meter Entfernung gesehen. Und da ist es klar was man macht wenn man in 150 Meter in den Nebel reinfährt...


mfg vulkanus

Simba
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 134
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

ein bischen "Off Topic" für zwischendurch *g*

Beitrag von Simba » Mi 02.10.02 15:24

Ist mir bei der Diskussion wieder eingefallen :-)





Geht ein Anwalt zum Arzt.


Fragt der Arzt den Anwalt: " Und wie geht es ihnen sonst so ? "


Sagt der Anwalt: " Och... Ich kann nicht klagen ! :-// "

Antworten