Beitrag
von Andreas H » Mi 03.07.02 14:55
>Das hatte ich mir mal bei die schon durch gelesen...
>Könnt ich mir das dort kopieren?!?!
>MfG
>Darkman
es geht eigentlich nur um eine Postanschrift. Das Impressum muß "nur" einen für den Inhalt Verantwortlichen (bei Presse: Verantwortlicher im Sinn des Presserechts - ViSdP) mit Name und Anschrift nennen. Am besten denjenigen, auf den die Domain eingetragen ist... Der genaue Text aus Chip:
Diese Informationen sind obligatorisch für eine Website:
- Name, Anschrift, bei juristischen Personen (GmbHs, etc) auch der Name des Geschäftstführers oder Vorstands.
- Angaben, die eine schnelle, elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich E-Mail-Adresse.
Die im Website-Impressum zusammengefassten Informationen muss jeder Besucher auf der Startseite mit einem Klick erreichen können.
Betroffen sind nicht nur Online-Shops, Unternehmen, Behörden oder Organisationen, sondern alle Sites, die in irgendeiner Form "geschäftsmäßig" betrieben werden. Schon ein Informationsportal,..., das regelmäßig kostenlos Neuigkeiten verbreiter, gilt als "geschäftsmäßig" betrieben.
Ende Zitat
Das heißt, das jede (!) Website auf der - selbst unregelmäßig - Neuigkeiten kostenlos angeboten werden gilt als geschäftsmäßig! Und hier gibt es gerade oft genug Neuigkeiten. Selbst wenn ein Impressum ärgerlich ist, ist es die Strafandrohung von 50.000 bis 250.000,- Euro oder 6 Monate Haft (!!!) einfach nicht wert!
Deshalb habe ich ein Impressum eingerichtet... Es ist einfach unnötig, solch ein Risiko einzugehen, vor allem, da es zu spät ist, auf eine Abmahnung zu reagieren: die kostet auch schon Geld (bis zu 1000,- Euro!)...
Gruß
Andreas