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von le mOnd » Mi 04.06.03 20:05
Warum sollte ein anderer dern reifen austragen? Er kann Dir höchstens anordnen, dass dein tacho angeglichen werden muss... und was hätten die davon? Auf der sicheren seite bist du eh nie... irgendwas würden die immer finden, wenn sie wollen.
Aber denk doch mal so: der andere prüfer schaut ja auch nur auf die gleichen kriterien, nämlich, dass das nix schleift und du lenken kannst damit, es geht ja nihct um ein paar km/h unterschied, sondern dass das Auto verkehrssicher ist. Und das ist es auch mit einem anderen abrollumfang.. Interessant wird die geschichte höchstens wenn du geblitzt wirst. Aber da musst du ohnehin zahlen, denn soviel macht das nicht aus.
Aber überleg mal müssen es unbedingt 17 Zöller sein? bei deiner grundbereifung geh ich davon aus, dass du nicht den XS hast und auch bestimmt keinen Motor, der besonders stark ist (sprich 1.1er oder 1.4er), die mühen sich mit den 17 Zöllern doch eh so ab... 16 Zoll ist ideal finde ich... reicht auch vollkommen aus.. Sind auch gleich so teuer, die 205/40er reifen...
Muss es immer das größste sein? denn 17 ist definitiv das größte was beim 206er geht, ohne große umbauarbeiten und einschränkungen in der alltagstauglichkeit.
le mOnd
>>Nee du das kann nicht sein...
>>Ich glaube das mit der Abweichung bezieht sich doch nur auf den tacho!! Der müsste dann angeglichen werden!
>Ja, und die Tachoabweichung kommt doch daher, dass der Abrollumfang ein anderer ist
>>Ich habe originalfelgen von peugeot drauf, nämlich die ouragan, die haben 205/45/16er Reifen drauf und die sind als Sonderräder bei peugeot laut gutachten möglich. Bei mir steht auhc als eingetragene Reifengröße 175/65 R14 T drin und nicht 13 Zoll... hab nen XS.
>Hätte ich auch als kleinste Größe 175/65R14 eingetragen, würde ich da ja auch kein Problem sehen, aber ich hab halt den blöden Eintrag mit den 13-Zöllern...
>>Also das muss gehen.. Am besten du fragst deinen reifenhändler oder gleich beim TÜV. Sonst würd ich auch illegal rumfahren, und das glaub ich nicht...
>Also auf die Auskünfte von Reifenhändlern wollte ich mich bei dem Mist den die mir heute teilweise erzählt haben nicht verlassen. Beim TÜV war ich schon: der würde mir das ja auch so eintragen (er prüft nämlich den Abrollumfang nicht, sondern nur, ob der Reifen schleift. Alles andere ist ihm egal) nur will ich nicht, dass mir irgendeinanderer TÜV den Reifen wieder austragen kann. Deswegen wäre ich gern auf der sicheren Seite, auch wenn ich die Eintragung auch so bekommen würde.
>>le mOnd