ist es verboten.....

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
Phil205gti
Wischwasservergesser
Beiträge: 2087
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

ist es verboten.....

Beitrag von Phil205gti » Mi 18.12.02 17:09

sich auf ner straße gegenüber einer einfahrt hinzuparken??


weil mir wäre das neu, die einfahrt, da konnte man locker noch rein und rausfahren.


gibts da irgendwelche gesetze zu?


mfg


phil


p.s.:


| | |


- |


| #| Das soll ein wenig die situation zeigen


#| die # sind mein auto, andere straßenseite


| | die einfahrt.


- |


| | |


| |


|

Phil205gti
Wischwasservergesser
Beiträge: 2087
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

mmhh...

Beitrag von Phil205gti » Mi 18.12.02 17:10

meine strichzeichung gibt das ding net gescheit wieder :(


aber unter antworten sieht mans :)

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Sollte wohl so aussehen :)

Beitrag von vulkanus » Mi 18.12.02 17:13

<code>|    |    |


-         |


     |   #|          Das soll ein wenig die situation zeigen    


         #|          die # sind mein auto, andere straßenseite 


     |    |          die einfahrt.


-         |


|    |    |


|         |</code>

Benutzeravatar
6|_oo7
Poweruser
Beiträge: 7153
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 66130
Land: Deutschland
Wohnort: Saarbrücken
Kontaktdaten:

Soweit ich weiß, isses verboten. Muß frei gehalten werden. (o.t)

Beitrag von 6|_oo7 » Mi 18.12.02 17:21

kein Text

Red Runner
TÜV-Knutscher
Beiträge: 2996
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

StVO $12 (3) 3.

Beitrag von Red Runner » Mi 18.12.02 17:26

Moin!


Laut diesem Paragraphen ist "Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber". Jetzt frag mich aber nicht, wann eine Fahrbahn "schmal" ist. Vielleicht kannst da ja selber noch bissl weiterblättern.


>sich auf ner straße gegenüber einer einfahrt hinzuparken??


>weil mir wäre das neu, die einfahrt, da konnte man locker noch rein und rausfahren.


>gibts da irgendwelche gesetze zu?


>mfg


>phil


>p.s.:


>| | |


>- |


> | #| Das soll ein wenig die situation zeigen


> #| die # sind mein auto, andere straßenseite


> | | die einfahrt.


>- |


>| | |


>| |


>|

Darzl309
Strafzettelsammler
Beiträge: 464
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

re: mmhh...

Beitrag von Darzl309 » Mi 18.12.02 20:52

Solange auf deine Seite kein Halte-/ oder Parkverbot ist, und die "Rest"-Fahrbahn eine Breite von mind. 2,25m (oder waren es 2,55m) aufweist, kannst du da halten. Ne Schmale Str. (so wie Red meinte) wäre dann eine, wo du mit einem Parkenden Auto eine kleine "Rest"-Farbahn hättest.


MfG


>meine strichzeichung gibt das ding net gescheit wieder :(


>aber unter antworten sieht mans :)

Benutzeravatar
falk 205
InPeugeotBettwäscheschläfer
Beiträge: 824
Registriert: Mo 18.11.02 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Wetzlar
Kontaktdaten:

haha...

Beitrag von falk 205 » Mi 18.12.02 22:55

... ham sie dich etwa mit nem kleinen zettelchen als liebesbeweis bedacht?? wärst du mal in der fh geblieben, dann wärs nicht passiert... :-P

Phil205gti
Wischwasservergesser
Beiträge: 2087
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

nö, nur de nachbar...

Beitrag von Phil205gti » Mi 18.12.02 23:33

Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN) meinem kumpel hat mich blöd angemault ich soll mich net dahin parken, ich könnte ja mal ne straße weiterparken, er käme sonst net mehr in die einfahrt, sind locker mal 3 m weiß net was der will, mit 80 sollte man evtl mal aufhören auto zu fahren wenn man net mehr gut genug sieht.


naja wollte halt mal wissen ob ich im recht war den alten opa zusammen zuscheißen, der nimmt jungen leuten doch bloß die luft zu atmen mit seinem ich bin alt un habe immer recht gelaber :) *nichthauenfürmeineunfledigenbemwerkungenüberältermenschen*

Antworten