2 Fragen: Original und Kleber...

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hägar
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2 Fragen: Original und Kleber...

Beitrag von hägar » Sa 04.01.03 11:43

Tag zusammen,


ich hätte da mal zwei Fragen:


1. Stimmt es, dass man bei original Peugeot-Teilen, die man nachträglich anbringt (konkret: Spoiler), weder ABE noch Teilegutachten benötigt? Und auch keine Eintragung?


2. Welchen Kleber nimmt man am besten zum befestigen eines solchen Spoilers?


thx für Antworten,


Halvar

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re: So ein Quatsch--auch Peugeot Teile müssen getüvt werden.

Beitrag von Streetfighter » Sa 04.01.03 11:45

wir verwenden immer scheibenkleber

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hägar
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re: So ein Quatsch--auch Peugeot Teile müssen getüvt werden.

Beitrag von hägar » Sa 04.01.03 13:37

Wie stehn denn dann die Aussichten auf Erfolg, wenn man, wie schon gesagt, kein Gutachten besitzt?

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Frank309
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Und wie sieht es mit Teilen aus die es fahrzeugspezifisch

Beitrag von Frank309 » Sa 04.01.03 14:26

gibt? Hab nen originalen 309 Spoiler und der steht nirgends in den Fahrzeugpapieren.


MfG Frank

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re: Und wie sieht es mit Teilen aus die es fahrzeugspezifisch

Beitrag von Streetfighter » Sa 04.01.03 15:07

Manche Teile kann der TÜV anhand der KBA oder ABE Nummer des Autos feststellen ob die bei der Version dran waren oder net.


Rein offiziell muss man eine GTI Stoßstange am 309 Profil tüven lassen.


So möchte es das Gesetz normalerweise.


Gruss Robert

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re: 2 Fragen: Original und Kleber...

Beitrag von Dieselfahrer » Sa 04.01.03 16:05

Teilweise sind die originalen Peugeot Teile in der EG Betriebserlaubnis mit eingebunden (z.B. Heckspoiler 206/307 oder GT Frontschürze) somit ist ein Teintrag nicht nötig. Bei einer Kontrolle kommt es eh auf die Laune der Prüfer an. Welcher Polizist kennt schon das komplette Modellprogramm eines Herstellers bis ins Detail. Also müßte er erst mal nachweisen das die Teile nicht ab Werk dranwaren.


Wir tragen auf jeden Fall keine Heckflügel etc. ein, wenn sie Bestandteil der EG Betriebserlaubnis sind.


MFG


Dieselfahrer

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