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von Kris » Mi 02.04.03 11:46
.... eine unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine nachgeschobene freigabe für rad/reifenkombinationen, die es wahlweise oder als zusatzausstattung ab werk oder vom händler gab. so gibt es für alle von peugeot-händlern verkauften felgen+die zugelassenen reifen solche bescheinigungen, z.b. wenn ich auf meinem GTI 1.9 185/60/14 winterreifen statt der eingetragenen 165/65 oder 175/65 fahren will, reicht die peugeot-freigabe zur umtragung, oder auch wenn ich statt 185/55/15 eben 195/50/15 auf den 6-zoll-speedline fahren will.
wenn ich aber felgen fahren will, die es nicht ab werk gab, brauche ich ein entsprechendes gutachten, einen prüfbericht, in dem die festigkeit, radabdeckung, traglast, fahrverhalten für den entsprechenden fahrzeugtypen beschrieben ist und anhand dessen der Tüv diese rad/reifen-kombination als simple eintragung für 20 euro durchführen kann, das gutachten ist bei neuen felgen dabei, bei älteren kann man es nachbestellen, kostet um die 20 euro.
hab ich weder freigabe noch gutachten, brauche ich wenigstens ein festigkeitsgutachten der felgen und fahre damit und mit den von mir gewünschten reifen drauf zum Tüv. der macht dann eine einzelabnahme, in der fahrverhalten, radabdeckung, freigängigkeit geprüft werden und was dann aber gleich 120 bis 150 euro kostet.
wenn, wie bei dir zudem der abrollumfang verkleinert wird, wird ein tachogutachten verlangt, damit sicher ist, dass die tachoabweichung innerhalb der toleranzen ist. das kostet nochmal 60 bis 80 euro und hat evtl. zur folge, dass du die reifen erst umgetragen bekommst, wenn der tacho neu justiert wurde, sprich die übersetzung oder skalierung geändert wurde, dann brauchst du wieder ein gutachten, das bestätigt, dass der tacho jetzt stimmt und dann kriegst du die räder eingetragen.
kann schnell mal 150 bis 250 euro kosten und das wegen 195/45 auf 6 zoll?
grüsse, kris