Mal ne blöde Frage bezüglich Karosse

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Motronix
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Mal ne blöde Frage bezüglich Karosse

Beitrag von Motronix » Mi 02.04.03 13:04

Hi,


meint ihr man kann eine komplette Karosse bei Peugeot bestellen? Komplett am Stück und halt eben Leer.


Wie sieht das mit Fahrgestellnummer aus? Gibt es dann einen neuen Brief, oder kann man eine bestehende Nummer übernehmen?





Greetz Motronix

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Kris
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sicher ...

Beitrag von Kris » Mi 02.04.03 13:34

.... bei BMW geht das auch. es gibt ja so kaputte, die sich den uralten 5er E28 als rohkarosse neu kaufen und dann auf B 7 turbo mit eingetragenen 310 kmh usw. umbauen.


das geht bei peugeot sicher auch so.


fahrgestellnummer ist aber immer ne neue. jede karosse hat ihre nummer, umschlagen ist (eigentlich) urkundenfälschung.


was hastn vor?


grüsse, kris

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re: sicher ...

Beitrag von Motronix » Mi 02.04.03 15:20

>was hastn vor?<


Naja... ich überlege nur mal so ;)))


Ich hab halt schon einiges umgebaut und auch eingetragen. War teilweise eine riesen rennerei bis das alles geklappt hat.


Jetzt ist das Auto schon zum zweiten mal komplett neu lackiert worden und ich finde trotzdem immer wieder "Schandflecken". Da ein Beulchen und hier eins. Ausserdem hatte das Auto beim Vorbesitzer einen Heckschaden.


Da war meine Überlegung eine neue Karosse (wirklich neu!!!) zu beschaffen und alles umzubauen. Vorraussetzung wäre eben, dass ich meine Eintragungen alle übernehmen könnte. Nochmal mach ich das nicht!





Gruß Jörg

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sollte kein problem sein...

Beitrag von obelix » Mi 02.04.03 15:48

der tüv kann dir die nummer umschlagen, ganz offiziell, wird im käferbereich häufig gemacht.


die karosse hat sowweit ich weiss keine fgst-nr.


sonst wäre ja ein so umgebautes auto ein neuwagen. und der wiederum wäre mit den abgas-


vorschriften die heute gelten gar nicht mehr zulassungsfähig.


ist nur blankes blech zusmmengeschweisst.


ist aber auch ned so rostgeschützt wie die serienkarossen. die werden ja im werk getaucht. die


ersatzkarossen nicht. ausserdem ist die frage, ob es die 205er-karossen noch gibt.


meine methode:


ausschlacht karosse kaufen, nummer umtragen.


z.b. fällt ja die nummer auch weg, wenn du eine zelle einbaust, die durch die spritzwand auf die


dome geht.


dann wird die nummer auf den dom gehauen, und zwar vom tüv bei der abnahme. du musst halt


das stück blech mit der originalen nummer vorweisen können, und man muss sehen, dass es aus


dem auto ausgetrennt wurde.


lässt sich aber problemlos bewerkstelligen.


geh zum tüv und klärs einfach mit dem zuständigen prüfer ab.


gruss


obelix

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Kris
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nicht ganz so einfach ...

Beitrag von Kris » Mi 02.04.03 19:45

>.... der grund warum das im käferbereich klappt ist, dass diese autos ja eine leiterrahmen-bauweise mit aufgesetzter karosse, also zwei baugruppen haben. gemäss alter tradition wonach karossiers auch sonderkarossen auf serienfahrgestelle setzen und das auch dürfen, haben solche autos eine fahrgestellnummer und eine chassis-nummer. die fahrgestellnummer gehört zur bodengruppe und darf auch nicht umgeschlagen werden, wohingegen chassis und bauteile davon sehr wohl zum abgleich mit der entsprechenden fahrgestellnummer der bodengruppe versehen werden können, nicht zuletzt macht man das auch aus versicherungstechnischen gründen, z.b. im falle eines diebstahles.


bei selbsttragenden karossen ist das viel einfacher. es gibt eine nummer und die gilt. jede produzierte karosse hat ihre eigene nummer, die weder verändert noch getauscht werden darf.


übrigens geht es sehr wohl auch heute noch einen 205er auch ohne kat mit rohkarosse aufzubauen und in 2003 erstzuzulassen.


warum?


weil mit "zulassungsbestimmungen" unter die u.a. auch abgaswerte gehören, nicht das einzelne auto, sondern die baureihe gemeint ist. und der 205 hat in der ausführung 741C die allgemeine betriebserlaubnis D390/2, die am 16.o1.1984 ausgestellt wurde und die version 20C hat die ABE D390/1, die seit 03.07.1987 in kraft ist. beide sind seither gültig und fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen, können solange damit zugelassen werden, bis diese ABE erlischt.


anders ist es, wenn peugeot eine ABE für eine neue baureihe beantragt, diese modelle müssen dann den derzeit gültigen gesetzlichen verordnungen, auch hier wieder u.a. abgaswerte, entsprechen.


grüsse, kris

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