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von Kris » Mi 02.04.03 19:45
>.... der grund warum das im käferbereich klappt ist, dass diese autos ja eine leiterrahmen-bauweise mit aufgesetzter karosse, also zwei baugruppen haben. gemäss alter tradition wonach karossiers auch sonderkarossen auf serienfahrgestelle setzen und das auch dürfen, haben solche autos eine fahrgestellnummer und eine chassis-nummer. die fahrgestellnummer gehört zur bodengruppe und darf auch nicht umgeschlagen werden, wohingegen chassis und bauteile davon sehr wohl zum abgleich mit der entsprechenden fahrgestellnummer der bodengruppe versehen werden können, nicht zuletzt macht man das auch aus versicherungstechnischen gründen, z.b. im falle eines diebstahles.
bei selbsttragenden karossen ist das viel einfacher. es gibt eine nummer und die gilt. jede produzierte karosse hat ihre eigene nummer, die weder verändert noch getauscht werden darf.
übrigens geht es sehr wohl auch heute noch einen 205er auch ohne kat mit rohkarosse aufzubauen und in 2003 erstzuzulassen.
warum?
weil mit "zulassungsbestimmungen" unter die u.a. auch abgaswerte gehören, nicht das einzelne auto, sondern die baureihe gemeint ist. und der 205 hat in der ausführung 741C die allgemeine betriebserlaubnis D390/2, die am 16.o1.1984 ausgestellt wurde und die version 20C hat die ABE D390/1, die seit 03.07.1987 in kraft ist. beide sind seither gültig und fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen, können solange damit zugelassen werden, bis diese ABE erlischt.
anders ist es, wenn peugeot eine ABE für eine neue baureihe beantragt, diese modelle müssen dann den derzeit gültigen gesetzlichen verordnungen, auch hier wieder u.a. abgaswerte, entsprechen.
grüsse, kris