Werde in den nächsten Wochen meinen CC in Deutschland abholen und in die Schweiz importieren. Habe aber eine Frage dazu. Man kann dann ein Ausfuhrkennzeichen lösen (siehe Originaltext unten vom ADAC). Aber wie ist denn der Versicherungsschutz? Wirklich nur Haftplicht? Hat jemand schon Erfahrungen damit?
Überführung des Fahrzeuges
Zur Überführung des Fahrzeuges empfiehlt sich die Zulassung auf Ausfuhrkennzeichen. Sie kann bei jeder Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung (ARISA-Ausfuhrversicherung), die bei jeder ADAC Geschäftsstelle abgeschlossen werden kann. Möglich ist selbstverständlich auch die Überführung auf einem Anhänger, für die das Fahrzeug nicht zugelassen sein muß oder auch die Überführung mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen.
Die für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung notwendige zollamtliche Ausfuhrbestätigung wird vom deutschen Grenzzollamt nur dann erteilt, wenn ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird.
Ausfuhr
Fahrzeuge, die von einer Privatperson zum privaten Gebrauch gekauft wurden und mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden, müssen nicht eigens beim deutschen Zollamt zur Ausfuhr angemeldet werden.
Für Fahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken ausgeführt werden, ist eine Ausfuhranmeldung beim Grenzzollamt notwendig, wenn der Fahrzeugwert 1000 € übersteigt. Bei Fahrzeugen, die mehr als 3000 € wert sind, muß die Ausfuhranmeldung vom deutschen Binnen-Zollamt abgestempelt
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