Zulassungsfrage: TÜV bis 05/03... kann ich den noch anmelden?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Kris
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habt ihrs gut ...

Beitrag von Kris » Fr 23.05.03 23:05

... meine zulassungsstelle hat mich beim !!! abmelden !!! meines BX GTI ans ordnungsamt verpfiffen, weil die Au 3 monate abgelaufen war, da kam echt dann ein schreiben mit anhörungsbogen.


ich habs dann erst mal dienstaufsichtbeschwerden hageln lassen ;-)))


und nix bezahlen müssen.


aber zulassen mit abgelaufenem tü oder au ist im bereich des absoluten ünmöglichen.


grüsse, kris

CrazyB

Stimmt nicht ...

Beitrag von CrazyB » Sa 24.05.03 05:44

Ist seit neuestem so, das man eine vorläufige Zulassung bekommt, die für 3 Werktage gültig ist. In diesem Zeitraum muß man die fehlenden Nachweise abliefern, erst dann erhält man den endgültigen Fzg-Schein. Solange bekommst Du auch nur einen vorläufigen Fzg-Schein (Briefbogen mit Stempel der Gemeinde, auf dem die Fzg-Daten aufgedruckt sind).


Wenn das Deine Zulassungsstelle nicht weiß dann sind die aber schlecht informiert





>... meine zulassungsstelle hat mich beim !!! abmelden !!! meines BX GTI ans ordnungsamt verpfiffen, weil die Au 3 monate abgelaufen war, da kam echt dann ein schreiben mit anhörungsbogen.


>ich habs dann erst mal dienstaufsichtbeschwerden hageln lassen ;-)))


>und nix bezahlen müssen.


>aber zulassen mit abgelaufenem tü oder au ist im bereich des absoluten ünmöglichen.


>grüsse, kris

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Kris
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nicht schlecht informiert sondern hochgradig unfreundlich ...

Beitrag von Kris » Sa 24.05.03 12:13

... hier in kassel gibts OHNE Tü-bericht und Au bericht, die mindestens 4 wochen noch gelten GARNIX !!!


du kriegst noch nichtmal die papiere, sollten bei der vorführung (das ist zu 80% pflicht) andere reifen aufgezogen sein, auch wenn du sie evtl. am selben tag noch eintragen lassen willst. ist doch mal ein trick, die zulassung behält den brief ein ... trag da mal räder ein ... ha ha ha


was es auch nicht gibt im schönen kassel:


- klebeschilder


- kurze schilder für amis


- zweireihige schilder für autos mit US-klappen


dafür muss man zur 07er nummer einen Tü-bericht vorlegen.


deswegen bin ich so gerne auf der zulassung, jedes zweite mal red ich mit dem chef .... *sch**** laden*


grüsse, kris

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RallyePower
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re: Stimmt nicht ...

Beitrag von RallyePower » Sa 24.05.03 12:41

nö ich hab alles bekommen den endgültigen schein und alles , dafür auchn brief wo ich innerhalb 5 tage vorlegenmuss mit Asu bescheinigung

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Markus@
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Und damit darfst Du nur zum Tüv/Dekra zwecks untersuchung fahren!!

Beitrag von Markus@ » Sa 24.05.03 15:29

>Ist seit neuestem so, das man eine vorläufige Zulassung bekommt, die für 3 Werktage gültig ist. In diesem Zeitraum muß man die fehlenden Nachweise abliefern, erst dann erhält man den endgültigen Fzg-Schein. Solange bekommst Du auch nur einen vorläufigen Fzg-Schein (Briefbogen mit Stempel der Gemeinde, auf dem die Fzg-Daten aufgedruckt sind).


>Wenn das Deine Zulassungsstelle nicht weiß dann sind die aber schlecht informiert


>


>>... meine zulassungsstelle hat mich beim !!! abmelden !!! meines BX GTI ans ordnungsamt verpfiffen, weil die Au 3 monate abgelaufen war, da kam echt dann ein schreiben mit anhörungsbogen.


>>ich habs dann erst mal dienstaufsichtbeschwerden hageln lassen ;-)))


>>und nix bezahlen müssen.


>>aber zulassen mit abgelaufenem tü oder au ist im bereich des absoluten ünmöglichen.


>>grüsse, kris

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