OT: Darf ein Polizeiwagen ohne Blaulicht "rasen"?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Nokia

OT: Darf ein Polizeiwagen ohne Blaulicht "rasen"?

Beitrag von Nokia » Di 03.06.03 22:38

Hallo,


würde mal gern wissen, ob die Polizei ohne Blaulicht (und natürlich auch ohne Sirene) trotzdem schneller fahren darf?? Denn bei uns ist das öfters der Fall (fahren dann mal mit 100 durch den ort...).


Finde das selbst ziehmlich Verantwortungslos, weil man ja nicht gleich erkennt, ob es sich um einen Polizeiwagen handelt.


Wie schaut es rechtlich aus?

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Darkman
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NEIN

Beitrag von Darkman » Di 03.06.03 22:43

Ein Polizei/rettungswagen oder wie auch immer!!!


Darf nur zuschnell fahren oder ähnliche Sachen tun, wenn er anzeigt das er die Sonderrechte Inanspruch nimmt! Das wird mittels dem Blaulicht angezeigt. Das Blaulicht alleine ist auch nur ein Hinweis ;-) erst die Sirene zusätzlich erlaubt alle Inanspruchnahme der Sonderrechte.


Wenn also etwas passiert und das Blaulicht ist aus, trägt der Fahrer volle Schuld!! Aber abgesehen davon... selbst wenn das Blaulicht an ist und etwas passiert kann der Fahrer zurechenschaft gezogen werden.


Ich hoffe ich hab das jetzt alles noch richtig im Hinterkopf *g*


Bei genauerem Interesse kann ich das nochmal in meinen Unterlagen nachschlagen!


gruß


Dark

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Pat_306XSHDI
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re: NEIN

Beitrag von Pat_306XSHDI » Di 03.06.03 22:53

War im Prinzip so korrekt. Bei der Feuerwehr wurde uns immer nahegelegt auch in der Nacht Martinshorn mit einzuschalten, auch wenn einige in ihrer Nachtruhe gestört werden.


Wenns kracht, gibt das ein elendiges Hin und Her, da das wohl so eine Grauzone ist, die dann im Ernstfall Ermessenssache des Gerichts ist, da dann von Fall zu Fall unterscheiden wird.


Martinshorn und Blaulicht verhindern eindeutig den Rechtsstreit.


ABER: M-Horn und B-Licht räumen zwar Sonderrechte ein, jedoch auch nur unter Berücksichtigung des $1 GG.


Das Wohl der Allgemeinheit sowie Rechte anderer Verkehrsteilnehmer müssen repsektiert werden und dürfen nicht mutwillig unterbunden werden. Ein Einsatzwagen auf Einsatzfahrt z.B. darf also nicht mit 100 Sachen bei rot über die Ampel.


CU,


Patrick

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Stimmt...

Beitrag von Darkman » Di 03.06.03 23:04

>War im Prinzip so korrekt. Bei der Feuerwehr wurde uns immer nahegelegt auch in der Nacht Martinshorn mit einzuschalten, auch wenn einige in ihrer Nachtruhe gestört werden.


Das ist korrekt!! Auch Nachts ist man gut beraten es anzulassen ;-) ich hab da schon meine Erfahrungen damit gemacht !! *g*





>Ein Einsatzwagen auf Einsatzfahrt z.B. darf also nicht mit 100 Sachen bei rot über die Ampel.


Korrekt :-) Sprich in die Kreuzung und über rote Ampeln nicht schneller als 30km/h!


Gruß


Dark

funkykowal
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stimmt!

Beitrag von funkykowal » Mi 04.06.03 08:45

blaulich alleine schafft keine rechte, das horn muß an sein, damit die sonderrechte kriegen.


habe früher in bonn gewohnt, da fuhren öffters auf der bab dicke kisten mit blaulicht herum. das waren richtige drängler und raser!

reset [405GRD]

wenn der das tut, dann spinnt er...

Beitrag von reset [405GRD] » Mi 04.06.03 09:22

einsatzfahrzeuge, die nicht im einsatz sind, sind meines wissens nach mit allen anderen verkehrsteilnehmern gleichzusetzen. wenn einer im einsatz is, muss er das durch blaulicht und krawall anzeigen!


selbst wenn er im einsatz is, gibt ihm das noch immer nicht das recht "ZU schnell" zu fahren. er darf zwar die geltenden höchstgeschwindigkeiten überschreiten, muss aber seine geschwindigkeit immer noch der herrschenden verkehrssituation anpassen. 100 im ort sind meines erachtens nach selten "angepasst".


abgesehen davon ist einem einsatzfahrzeug im einsatz vorrang einzuräumen (in der reihenfolge rettung - feuerwehr - polizei übrigens), als fahrer eines einsatzfahrzeuges würde ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass mir tatsächlich von jedem vorrang eingeräumt wird.


wenn ein einsatzfahrzeug eine geregelte kreuzung bei rot überqueren will, dann muss es soviel ich weiß vor der kreuzung anhalten und sich vergewissern, dass es die kreuzung gefahrlos überqueren kann.

Simon-CFS
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re: wenn der das tut, dann spinnt er...

Beitrag von Simon-CFS » Mi 04.06.03 09:51

>wenn ein einsatzfahrzeug eine geregelte kreuzung bei rot überqueren will, dann muss es soviel ich weiß vor der kreuzung anhalten und sich vergewissern, dass es die kreuzung gefahrlos überqueren kann.


Das ist richtig. Bin selber bei der Feuerwehr Einsatzfahrer. Es ist immer ein großes Risiko mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren da die Leute nicht wissen wie sie reagieren sollen. Der eine fährt rechts ran, der andere gibt Vollgas usw. Lieber etwas vorsichtiger fahren dafür heil ankommen. Man hat ja auch noch die Verantwortung gegenüber den Kameraden die im Fahrzeug sitzen.


Gruß simon306

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Coopex
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Rein rechtlich gesehen nein ... wenn er es trotzdem tut ...

Beitrag von Coopex » Mi 04.06.03 14:40

... steht er in der vollen Haftung!


Aber ... es gibt Situationen, in denen man schnell vom einen zum nächsten Fleck muß und TROTZDEM keine Inanspruchnahme von Sonder- Wegerechten (=Sondersignale) "riskieren" kann/will.


In welchen Situationen das allerdings genau der Fall ist, werde ich Euch mit Sicherheit hier nicht erzählen! *fg*


Allerdings - wie gesagt - dafür haftet dann jeder selber.


Nur soviel dazu: Das vorliegende Beispiel (wahrscheinlich nur um schneller voranzukommen) zählt mit Sicherheit nicht dazu. :-))





Grüße, Markus

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max
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Böse Polizei!!! Böse Böse!!!

Beitrag von max » Mi 04.06.03 22:48

Na wenn dein Essen kalt werden würde, achtest du doch auch nicht wirklich auf die Kmh...*g*


Sind auch nur Menschen....manche...


*g*


max

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