ist so ein licht im öffentl. starssenverkehr zulässig? :

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Coopex
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Nö. Die NSW z.B. dürfen nie oberhalb des normalen Abblendlichtes liegen. :-) (o.t)

Beitrag von Coopex » Fr 06.06.03 19:50

kein Text

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pongi
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in dem fall irrelevant, da es fernlichter sind und keine nsw (o.t)

Beitrag von pongi » Fr 06.06.03 23:17

kein Text

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gaaaanz falsch...

Beitrag von obelix » Fr 06.06.03 23:51

die lichtaustrittsfläche ist in der höhe begrenzt. aber ganz abgesehen davon stellen diese teile eine


latente gefahr für andere verkehrsteilnehmer dar.


was glaubst passiert, wenn du nen fussgänger damit aufgabelst???


mit den dingern brauchst gar ned aus der garage fahren, der erste streifenwagen zieht dich raus...


gruss


obelix

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ausserdem...

Beitrag von obelix » Fr 06.06.03 23:54

sind die dinger meistens eh mit 80 oder nochvielmehr watt eh zu stark für ne strassenzulassung, UND...


die sind deutlich weiter als die erlaubten 40cm von der aussenkante der karosserie entfernt, und mittig


dürfen sie glaube ich eh ned sein, wegen verwechslung mit moped..


bin jetzt zu faul in der stvzo zu suchen, aber auf jeden fall sind die teile megaverboten...


gruss


obelix

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