Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
-
André
Beitrag
von André » Do 19.06.03 12:23
Wie ist denn das jetzt mit der Unterbodenbeleuchtung???
Wurde vielleicht schon öfters gefragt, aber ich möchts etz nochmal wissen:
Ich weiß, dass ich meine blaue Unterbodenbeleuchtung im Straßenverkehr nicht an haben darf.
So, jetzt hab ich aber grad im Chat erfahren, dass ich die angeblich nicht mal im ausgeschalteten Zustand am Auto drangebaut haben darf. Angeblich darf das Auto so lange stillgelegt werden, bis die Leuchten weg sind...
STIMMT DAS???? Ich kenn das Polizei-Mekka Nürnberg... Wenn das wirklich so wäre, dann lass ich den Mist und lass mir mit den Teilen was anderes einfallen ;-)
Gruß
André
-
Pat_306XSHDI
- Politessen-Verehrer
- Beiträge: 1338
- Registriert: Di 14.01.03 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: 54456 Tawern/Trier-Saarburg-Kr.
Beitrag
von Pat_306XSHDI » Do 19.06.03 12:48
Ja stimmt.
Grund ist dass sie kein E-Prüfzeichen haben, d.h. sie sind nicht zur Montage am Fahrzeug zugelassen. Du fährst somit ein Fahrzeug, dessen Versicherungsschutz erloschen ist. (Bei Kontrolle u.U. 1 Punkt in FL)
Und wenn Dir so ein Ding abfliegt und es passiert deswegen was (Schaden, Unfall, Menschenopfer) bist Du übelst dran.
Also lass es sein.
Cu,
Patrick
-
Coopex
- Benzinpreisignorierer
- Beiträge: 2549
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Postleitzahl: 68623
- Land: Deutschland
- Wohnort: In der letzten Hessen-Ecke vor Worms! :)
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Coopex » Do 19.06.03 20:13
... wenn ich irgendeine Möglichkeit sehen würde, das auch nur halbwegs konform unters Auto zu fummeln, würde ich das auch machen. :-)
Scheiß auf den Versicherungsschutz. Wenn das Ding nicht wirklich ursächlich für einen Schaden ist, wirst Du mit einem Anwalt die Versicherung dennoch zahlungpflichtig machen können, aber unabhängig davon ist das Zeug aufgrund fehlender Prüfnummern nicht zugelassen ... siehe obigen Beitrag ...
Grüße.
-
Flitzer
Beitrag
von Flitzer » Fr 20.06.03 00:01
>Grund ist dass sie kein E-Prüfzeichen haben, d.h. sie sind nicht zur Montage am Fahrzeug zugelassen.
Stimmt so nicht ganz :-)
Prüfzeichen oder nicht ist egal, da diese Lampen nicht verbaut werden dürfen, fallen durch §49a StVZO raus.
>Du fährst somit ein Fahrzeug, dessen Versicherungsschutz erloschen ist.
Der Versicherungsschutz erlischt so schnell nicht. Da müsste die Unterbodenbeleuchtung schon ursächlich für den Unfall sein und selbst dann besteht Nachversicherungsschutz, allerdings kommt die Versicherung dann zu dir und fordert zurück.
>(Bei Kontrolle u.U. 1 Punkt in FL)
Nö. Momentan nur 5€, sonst nix. Kann dir allerdings passieren, daß du nicht weiterfährts bevor die Dinger ab sind.
Bei der HU gibt es keine Plakette,da erheblicher Mangel.
Wenn die Dinger unbedingt sein müssen, dann leg die Leitungen fest und die Lampen selbst abmontierbar, dazwischen eine Steckverbindung. Beim Treffen, wenn das Fz steht anbauen, leuchten lassen und danach wieder weg mit den Dingern.
Tschüß
Peter