FUCK... MICH HATS AUCH ERWISCHT!!! :(

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Stef_D

na du wärst mein Freund...

Beitrag von Stef_D » Mo 23.06.03 23:24

>wartest du dann im falle eines seat marbella vor dir?


>ich bestimmt nicht...


hab bis vor gar nich so langer Zeit 205 Junior gefahren und konnte das echt ganz doll leiden wenn man hinter irgendnem Landfahrzeug herkroch und bei der ersten Überholgelegenheit TROTZ GESETZTEM BLINKER nicht rauskam, weil die TDI- und 5er BMW-Fraktion der ganz eiligen Überholmenschen bereits neben einem war.


Jenachdem wie lang die Schlange hinter dir ist kommste dann nämlich gar nicht raus. Das soll fäirer Umgang im Straßenverkehr sein?


Hab mir irgendwann angewöhnt, rigoros früh rauszuziehen, solange ich weiß, das ichs schaffe zu überholen, dann können se hinter mir gucken, auf welcher Spur se fahren wollen. Bin schließlich erster hinter dem SCH*** Hindernis.


(Seit ich nen GTI hab, hat das übrigens etwas nachgelassen... vielleicht machens die roten Buchstaben am Heck)

DevyMobil

LOL

Beitrag von DevyMobil » Di 24.06.03 18:31

>daß dies eine Sache für ein Gericht und zwei gute Anwälte ist.


>Beide Parteien haben Fehler gemacht.


>Phil: Du hast die durchgezogene Linie vor ihrem Ende überfahren


>Dein Gegner: Er hat ohne Blinkzeichen zu geben UND ohne Blick in den Rückspiegel zu tätigen die Spur gewechselt, was er unbedingt muß. Es hätte nämlich ebensogut ein Fahrzeug mit Sonderrechten vorbeifahren können. Das vorhin genannte Beispiel mit der Kreuzung zählt hier nicht,


da diese von solchen Fahrzeugen mit besonderer Vorsicht eingefahren werden muß. Ein Überholvorgang muß zwar auch mit besonderer Vorsicht vorgenommen werden aber dann erfolgt keine Schneidung irgendeines Rechts eines Anderen.


>Das Fahrzeug das überholt, hat Vorrang, ist doch logisch. Wenn jeder auf seinen Vordermann warten müsste , wären das ja chaotische Verhältnisse. Dafür haben wir ja Blinker und Rückspiegel.


>Hier liegt nun eine Gesetzesübertretung im Grenzfall gegen eine doppelte Unachtsamkeit vor. Wenn man Dir nicht 100% nachweisen kann, daß Du innerhalb der durchgezogenen Linie rausgefahren bist, dann hast Du recht gute Karten. Ansonsten ist es Ermessenssache des Gerichts.


>Juristen haben da manchmal seltsame Ansichten, denn wärst Du nicht rausgefahren, hätte die Unachtsamkeit Deines Gegners nicht zum Unfall geführt (Verursacherprinzip (?)).


>Ich denke daher auch, daß es so 70/30 oder gar 80/20 ausgehen wird. Wenns dumm läuft und Dein Gegner behauptet, er habe (wohl kurz vor Deinem Ausscheren) nochmal in den Spiegel geschaut, dann kann es u.U. auch 100/0 ausgehen.


>Bedenke: Bei einer Traktorgeschw. von 20 km/h seid ihr mal gerade 5,5 m/s gefahren, d.h. das dauert fast 4 sec. bis die 20 m vorbei sind....


>Falls es zur Verhandlung kommen sollte, versuch ruhig zu bleiben, exprimiere Dich in einer anständigen Sprache und kleide dich gesellschaftstauglich aber nicht zu auffällig. Sei freundlich aber nicht a****kricherisch... dann klappts schon.


>CU,


>Patrick


>Lass uns wissen, was dabei rausgekommen ist.





LOL


sag mal??? Wie oft bist Du schon einem andern hintenrein gekracht und mußtest dann vors Gericht???


Könnte man grad meinen *g*


Aber Unrecht haste sicher nicht.

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