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von Thilo » Mi 02.07.03 19:21
Als Fachmann (bin Bankkaufmann) hier einige Erläuterungen:
Wenn Du jemanden als Zahlungspflichtigem eine Einzugsermächtigung erteilst, ist das für Dich eine sehr sichere Sache. Du brauchst 1. nicht zu befürchten, einen Zahlungstermin zu versäumen. 2. kannst Du die Abbuchung auf Deinem Konto bis zu 6 Wochen nach Abbuchung von Deiner Bank ohne Angabe von Gründen stornieren lassen und 3. ersparst Du Dir die Arbeit, einen Überweisungsbeleg auszufüllen. Der einzige Nachteil ist, Du mußt auf ausreichende Deckung auf Deinem Konto achten, sonst wird die Lastschrift womöglich von der Bank nicht eingelöst.
Vorsicht, neben der Einzugsermächtigung (Regelfall) gibt es noch den Abbuchungsauftrag. Bei diesem steht Dir kein 6 Wochen Widerrufsrecht zu. Ein solcher Abbuchungsauftrag muß übrigens bei Deiner Bank hinterlegt werden, wohingegen bei einer Einzugsermächtigung keine Bank Deine Einwilligung prüft. Das ist bei der Masse der Fälle gar nicht machbar. Dafür muß der Einziehende mit seiner Bank einen entsprechenden Vertrag schließen, daß er Lastschriften einziehen darf; es handelt sich hierbei nämlich um eine Kreditgewährung (wegen der 6 Wochen Rückgabefrist durch den Zahlungspflichtigen).
Bei einer Überweisung oder einem Dauerauftrag kann der Betrag nur zurückgerufen werden, solange der Empfänger noch keine Möglichkeit (Kontoauszug, Telefonbanking, Onlinebanking) hatte, von der Gutschrift Kenntnis zu erlangen. Danach geht das nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ich hoffe das reicht Dir. Wenn noch Fragen sind, melde Dich.
Abgesehen davon sollte man sowieso mindestens 1 Mal im Monat seine Kontoauszüge abholen und diese sorgfältig prüfen.
Gruß Thilo