... jedes auto, dass irgendwann in deutschland zugelassen worden ist, hat durch das kraftfahrbundesamt eine ABE, eine Allgemeine Betriebs Erlaubniss erhalten. die heisst deshalb "Allgemeine" BE, weil der hersteller das recht hat, mit dem zur erlangung der ABE beim KBA vorgestellten muster-typen Baugleiche fahrzeuge OHNE technische einzelabnahme in den markt zu bringen. die Nr. dieser ABE und das ausstellungsdatum stehen in der rechten seite des orig. KFZ-briefes.
unter der nr. , die im brief vermerkt ist, findet man im archiv des KBA eine genaue technische beschreibung und versuchsprotokolle des autos, im brief sind nur wenige markante punkte festgehalten. das fahrzeug MUSS sowohl den angaben im brief ALS AUCH der ABE beim KBA entsprechen, damit diese ABE gültig ist.
jetzt gibt es wie gesagt bauteile, deren montage für die ABE des autos unbedenklich sind, d.h. man kann sie einfach montieren, weil sie eine
- ABE, ebenso Allgemeine Betriebs Erlaubniss
oder
- eine EWG-Homologation, sprich eine europäische ABE
oder
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, weil diese variante evtl. in der ABE des autos, die beim KBA hinterlegt ist, schon enthalten ist
haben.
>>.... es gibt sog. ABEs und EWG-betriebserlaubnisse für bauteile, die nicht tüv-abgenommen werden müssen, d.h. man verbaut das teil und führt die ABE oder EWG-BE mit sich und gut ist. die ABE des autos wird durch die zusätzlichen ABEs erweitert und bleibt bestehen.
>>bauteile, die NUR ein tüv-gutachten besitzen, müssen auch vom tüv eingetragen werden, denn in dem moment, wo sie verbaut werden, erlischt erstmal die ABE des autos, die tüv-abnahme und eintragung stellt die ABE des autos wieder her.
hier läuft es anders. diese änderungen am auto sind entweder so gravierend oder mit nachzuprüfenden technischen änderungen verbunden, dass zwar durch ein gutachten, d.h. ... dieser umbau wurde an einem muster-typen des autos XY durchgeführt, es wurden die punkte V, W und Z geändert und daher sind die umbauten an diesem EINEM auto technisch abgenommen worden ... diese umbauvariante für machbar erklärt wurde und dieses gutachten zur begutachtung anderer baugleicher autos desselben typs mit genau denselben veränderungen verwendet werden kann.
umbauten machen, änderungen vornehmen, zum tüv fahren, anhand des gutachtens begutachten lassen, eintragen lassen.
die dritte und teuerste variante ist der einzel-eintrag, man macht umbauten, fährt zum tüv und lässt diese umbauten durch ein intensives prüfprogramm bestätigen und für unbedenklich erklären. das kann schnell zwichen 300 und 1.5oo euro kosten.
ich hoffe es ist verständlich, kris
>>dabei läuft es immer so, dass der tüv änderungen in den fahrzeugbrief einträgt und man die eingetragenen sachen samt tüv-bericht dann bei der zulassungsstelle ins fahrzeug-zentralregister in flensburg einschreiben lässt. der fahrzeugschein wird dann von der zulassung eingezogen und ein neuer, aktueller ausgestellt.
>>der schein ist ohnehin nur ein ausweis-papier für ein zugelassenes auto, dessen eigentliche daten immer aus dem fzg.-brief stammen. in den schein wird ausser tüv-terminen GARNIX eingetragen.
>>lässt man sachen in den brief eintragen und vergisst es, diese durch die zulassung auch ins zentralregister einschreiben zu lassen und einen neuen schein ausstellen zu lassen, fährt man trotz in den brief eingetragener sachen OHNE ABE und kann richtig ärger bekommen. meldet man das auto ab, ohne die sachen vorher ins zentralregister eintragen zu lassen, verfallen nach 18 monaten die eintragungen im brief, ab da zählen nur noch die eintragungen im zentralregister.
>>grüsse, kris
>>
>>>Also ich bin mal wieder so am grübeln und da sind mir so ein paar Fragen gekommen:
>>>Genügt das wenn man mit der Einbaubestätigung vom TÜV herumfährt, oder solle man alles in den FS und/oder FB eintragen lassen ?
>>>Warum trägt man manche Dinge nur in FS ein und manchmal will der TÜV das man es auch in den FB einträgt ?
>>>Braucht man das TÜV-Teilegutachten für ein Produkt irgendwann nochmal oder ist die Sache abgeschlossen sobald man eine Einbaubestätigung vom TÜV bekommen hat ?
>>>Welche Umbauten sollte man der Versicherung mitteilen ?
>>>So die Fragen sind mir jetzt eingefallen.
>>>Danke
>Also ich verstehe nu garnichts mehr.Muss ich nun mit einer ABE noch mal zum TÜV oder nicht?Der erste Teil des Textes widerspricht ja dem zweitem eklatant....Also erlischt beim Einbau des Teils erstmal die ABE des Autos oder was?