was ist beim vorübergehenden stillegen zu beachten?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
sebi306

was ist beim vorübergehenden stillegen zu beachten?

Beitrag von sebi306 » Di 12.08.03 18:45

hi, habe gestern meine karre abgemeldet, was muss ich beachten wegen neu anmeldung etc. weil ichhabe mal gehört das wnen ein wagen so und so lange nicht angemeldet ist das der wieder zum tüv muss etc....

funkykowal
AufGelbbremser
Beiträge: 2899
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: kiel
Kontaktdaten:

ich glaube

Beitrag von funkykowal » Di 12.08.03 18:53

nach 2 jahren stillegung ist eine vollabnahme fällig

306er-Cruiser

...

Beitrag von 306er-Cruiser » Di 12.08.03 18:55

du kannst meiner kenntnis nach das auto für 18 monate still(l)egen, ohne daß du ne neue vollabnahme brauchst ... also innerhalb dieser zeit einfach wieder anmelden ... voraussetzung ist natürlich die gültige tüv-plakette und die grüne abmeldebescheinigung


grüße aus aschaffenburg

sebi306

danke :)

Beitrag von sebi306 » Mi 13.08.03 04:02

>hi, habe gestern meine karre abgemeldet, was muss ich beachten wegen neu anmeldung etc. weil ichhabe mal gehört das wnen ein wagen so und so lange nicht angemeldet ist das der wieder zum tüv muss etc....

Antworten