Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
-
Bodensee406
Beitrag
von Bodensee406 » So 24.08.03 17:57
Ist es eigentlich zulässig die Blinker ständig leuchten zu lassen (so wie in US) und nur beim Blinken "blinken" zu lassen? wenn ja wie kann man das realisieren?
-
Aron
- Forums Opi
- Beiträge: 12419
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Beitrag
von Aron » So 24.08.03 18:09
>Ist es eigentlich zulässig die Blinker ständig leuchten zu lassen (so wie in US) und nur beim Blinken "blinken" zu lassen? wenn ja wie kann man das realisieren?
Possitionslichter haben wie Standlicht 5w , Blinkerlampen haben 21w
sind also zu hell, dann werden noch Abstrahlwinkel und so der Legalität
nen Strich durch die Rechnung machen
mfG,,,Aron
-
Bodensee406
Beitrag
von Bodensee406 » So 24.08.03 18:13
>>Ist es eigentlich zulässig die Blinker ständig leuchten zu lassen (so wie in US) und nur beim Blinken "blinken" zu lassen? wenn ja wie kann man das realisieren?
>Possitionslichter haben wie Standlicht 5w , Blinkerlampen haben 21w
>sind also zu hell, dann werden noch Abstrahlwinkel und so der Legalität
>nen Strich durch die Rechnung machen
>mfG,,,Aron
Erstmal danke , 2. HEUL
3. wieso haben das dies US import autos dann die fahren doch hier auch rum (bodensee) oder sind die "anders" zugelassen
-
Aron
- Forums Opi
- Beiträge: 12419
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Beitrag
von Aron » So 24.08.03 18:16
>>>Ist es eigentlich zulässig die Blinker ständig leuchten zu lassen (so wie in US) und nur beim Blinken "blinken" zu lassen? wenn ja wie kann man das realisieren?
>>Possitionslichter haben wie Standlicht 5w , Blinkerlampen haben 21w
>>sind also zu hell, dann werden noch Abstrahlwinkel und so der Legalität
>>nen Strich durch die Rechnung machen
>>mfG,,,Aron
>Erstmal danke , 2. HEUL
>3. wieso haben das dies US import autos dann die fahren doch hier auch rum (bodensee) oder sind die "anders" zugelassen
uff, also soviel ich weiß haben die andere Lampen bzw andere Optiken,
müsste man sich halt erkundigen und auch mal beim Tüv anfragen
ob sowas einzutragen geht, weil an der lichttechnischen Anlage ist
sowas im Falle eines Unfalls fast selbstverständlich nen Grund zur
Zahlungsverweigerung, gerade sowas was gut auffällt
mfG,,,Aron