ebay: sorry ich weis ist hier verkert aber ich brauche hilfe

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Pat_306XSHDI
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re: @holger

Beitrag von Pat_306XSHDI » Mi 15.10.03 13:08

Naja wenn er eine eigene Kanzlei hat, dann versuchs doch mal mit dem Namen und Adresse und www.telefonbuch.de

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Pat_306XSHDI
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Muss man anders argumentieren

Beitrag von Pat_306XSHDI » Mi 15.10.03 13:19

Diese Meinung teile ich nicht.


Die Angabe eines Alters, war ganz einfach für den Käufer kaufentscheidend. Da es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, die der Verkäufer nicht nachweisen kann, ist somit der Vertrag anfechtbar, sprich Wandlung, Minderung des Kaufvertrags bzw. Rücktritt.


Wenn ein solch geringes Alter angegeben wird, kann der Käufer davon ausgehen, dass der Beleg vorhanden ist (ist nur meine Meinung aber das sollten mal die Gerichte entscheiden und festlegen). Ein Fehlen stellt m.E. einen Mangel dar, der UNBEDINGT in die Artikelbeschriebung mit aufgenommen werden muss.


Andererseits hast Du die Möglichkeit, sowas anzufragen und die hast Du versäumt. Somit kommt Dir auch eine Teilschuld zu.


Erkundige Dich doch mal bei der Polizei, ob es eine zentrale Datei gibt. Dann kannst Du immer noch beim Verkäufer die SerNr. anfragen und bei der Polizei abgleichen lassen. Aber eine 100%ig sicher Methode isses leider auch net. Kannst auch mal beim Hersteller nach dem Alter mit der SerNr. fragen.


Gruss,


Patrick

Holger
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re: @holger

Beitrag von Holger » Mi 15.10.03 13:55

lol, würde ein anwalt sein handy auf ebay verticken ? oder es eher einfach in den müll werfen ? :-)





>Naja wenn er eine eigene Kanzlei hat, dann versuchs doch mal mit dem Namen und Adresse und www.telefonbuch.de

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Axel406Coupe
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re: @holger

Beitrag von Axel406Coupe » Mi 15.10.03 20:33

Da ist doch ein Widerspruch, ob von Dir oder von ihm, weiß ich nicht. Aber: Du hast geschrieben: "... wenn ich es nicht nehme, schaltet er seinen Anwalt ein..."


Und jetzt ist er auf einmal selbst Anwalt?????????


Gruss Axel

Hilli_1
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RECHNUNG VON DER STEUER ABGESETZT???

Beitrag von Hilli_1 » Mi 15.10.03 22:05

vielleicht hat er das handy mit einer vertragsverlängerung gekauft und verwendet weiterhin sein altes weiter. und wenn derjenige selbständig ist, will er die rechnung zum absetzen verwenden... :-)


oder vielleicht WAR es ja auch ein Simlock handy, der von ihm entfernt wurde, ist bei ebay auch recht oft der fall!


aber irgendetwas stimmt wohl nicht, sonst würde er doch ne kopie schicken.

sk

re: @holger

Beitrag von sk » Do 16.10.03 18:33

also ich hatte ihm das angeot gemacht in die ebaygebühren zurück zu erstatten... und es sagte... warte bis die die tage vorbei sind schreib dann an ebay das ich nicht zahlen will und dann soll wohl ebay das in die hand nehmen!und er will das angebot was ich ihm gegeben hatte ebay seden!war mein angebot nich legal???


mfg steffen

sk

es gibt neues

Beitrag von sk » Do 16.10.03 18:35

also ich hatte ihm das angeot gemacht in die ebaygebühren zurück zu erstatten... und es sagte... warte bis die die tage vorbei sind schreib dann an ebay das ich nicht zahlen will und dann soll wohl ebay das in die hand nehmen!und er will das angebot was ich ihm gegeben hatte ebay seden!war mein angebot nich legal???


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Holger
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re: @holger

Beitrag von Holger » Fr 17.10.03 14:37

verstösst vermutlich gegen die ebay richtlinien, so dass er dir ne beschwerde reinwürgen will. die ebay gebühren bekommt er in dem fall erstattet, weil der verkauf nicht zustande kam, aber du kassierst dann in der regel die erste verwarnung.





>also ich hatte ihm das angeot gemacht in die ebaygebühren zurück zu erstatten... und es sagte... warte bis die die tage vorbei sind schreib dann an ebay das ich nicht zahlen will und dann soll wohl ebay das in die hand nehmen!und er will das angebot was ich ihm gegeben hatte ebay seden!war mein angebot nich legal???


>mfg steffen

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