Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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flo
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Beitrag
von flo » So 19.10.03 12:40
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Hallo Leute,
ich wollte mal fragen, ob man einen bösen blick wie unten dargestellt ohne weiteres beim TÜV Sachsen eingetragen bekommt oder ob es da probleme gibt. das ding ist nämlich, mdass er angeschweisst wird und wenn ich ihn dann doch net abgenommen kriege, muss ich mir ne neue motorhaube kaufen. also wolllt ich einfach mal wie der TÜV das sieht mit dem bösen blick und der veränderung des lichtkegels der scheinwerfer. wäre nett wenn sich einer melden würde, der das schon mal durch hat.
mfg flo
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pongi
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von pongi » So 19.10.03 12:53
soweit ich weiß macht das in sachsen die dekra. oder?
auf jeden fall solltest du vorher mit dem prüfer reden der das abnehmen soll. frag ihn einfach was er dazu sagt und was er als bedingung hat damit er es abnehmen kann.
matthias
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SubWOof3r
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Beitrag
von SubWOof3r » So 19.10.03 15:10
In der Regel geht man vorher zum Prüfer und fragt nach. Dann wenn du die Verlängerung angeschweißt hast, misst er das freie Scheinwerfermaß innen und außen und trägt das ein!
Grüße
PS: Übertreibe die Verlängerung einfach nicht. Schön dezent, damit nicht zuuu viel des Scheinwerfers abgedeckt ist und du dürftest auch keine Probleme bekommen!