Überrollbügel - TÜV?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hägar
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Überrollbügel - TÜV?

Beitrag von hägar » So 11.01.04 15:30

Tach zusammen,


ein paar kurze Fragen: Wie sieht das mit Überrollbügeln und TÜV aus? Muss man den eintragen lassen? Macht der TÜV Unterschiede zwischen Käfigen, Bügeln und "Design"-Bügeln? Benötigt man irgendwelche Papiere oder Gutachten?


thx für Antworten,


Halvar

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Chrisssss
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soweit ich weiß...

Beitrag von Chrisssss » So 11.01.04 15:34

brauchst du auf jeden Fall ein Gutachten über die Festigkeit. Ein Käfig, oder Bügel, muß eingetragen werden, da dein Wagen ja schließlich weniger Sitzplätze hat danach. Außerdem muß das Teil ja sicher sein bei einem Unfall.


Wer noch mehr weiß darüber, oder mich verbessern will... nur zu! ;-)


Chris

Swazy
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re: soweit ich weiß...

Beitrag von Swazy » So 11.01.04 17:21

Ausserdem muss der Käfig/Bügel unter dem Fzg mit Stahlplatten verstärkt sein, in Kopfhöhe muss beides abgepolstert sein, ansonsten gibts ärger mit dem TüV.


ein Festigkeitsgutachten brauchst Du auf jeden Fall, wie Chrisss schon gesagt hat.


Ansonsten isses kein Problem


Mfg


Swazy

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