Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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biggie
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von biggie » Di 03.02.04 14:58
Hey,
ich würde gerne meine Nebelschlussleuchte aus der Heckschürze entfernen. Da aber eine NSL vom TÜV vorgeschrieben ist, könnte man die doch anstelle eines Rückfahrlichtes in die Rückleuchten setzen.
Wer hat sowas schon gemacht und hat Erfahrungen mit dem TÜV gesammelt.
Außerdem sollte auch die Abschleppöse raus. Wie siehts damit aus?
mfg
biggie
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obelix
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Beitrag
von obelix » Di 03.02.04 15:58
jedenfalls nicht legal.
die lampen sind bauartbedingt nicht als nsl zugelassen.
ausserdem viel zu hoch für gute wirkung und nicht ausreichender abstand zu den bremslichtern gemäss stvzo.
keine chance auf legale eintragung.
abschleppvorrichtungen vorn und hinten sind pflicht gemäss stvzo.
gruss
obelix
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biggie
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von biggie » Di 03.02.04 16:02
das ist doch zum kotzen.
aber manche haben das doch... keine probleme mit den bu.... netten Polizisten?
mfg
biggie
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obelix
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von obelix » Di 03.02.04 16:07
tja...
etwas machen und glück haben ist was anderes als etwas umzubauen und legal
zu haben.
machen kann man viel, aber es so zu bauen, dass es den vorschriften gerecht
wird ist deutlich schwieriger.
die leuchten am auto sind nunmal in der ausführung geprüft wie sie ausgeliefert
werden. und ne veränderung lässt die genehmigung erlöschen. die muss dann neu
ertwilt werden und bei eingriffen in die leuchten kann der tüv ja nicht einfach ne
neue e-nummer aufs glas schreiben...
schau mal tigers schürze an, wie wir das da gelöst haben, so ist es legal und auch
kontroll-sicher...
gruss
obelix
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biggie
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von biggie » Di 03.02.04 16:14
hmm,
hab mir in der usergalerie tigers auto angeschaut. Konnte aber keine Veränderung zur Serien-Schürze feststellen.
Bin ich blind? Hilfe. ;-)
biggie
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bmax6
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Beitrag
von bmax6 » Di 03.02.04 18:38
>jedenfalls nicht legal.
>die lampen sind bauartbedingt nicht als nsl zugelassen.
>ausserdem viel zu hoch für gute wirkung und nicht ausreichender abstand zu den bremslichtern gemäss stvzo.
>keine chance auf legale eintragung.
>abschleppvorrichtungen vorn und hinten sind pflicht gemäss stvzo.
>gruss
>obelix
öhhh, ist die hintere abschleppöse echt pflicht? die is mir wohl mal abgerissen...am 205, kann man da ne neue drannschrauben oder muss da dann geschweißt werden?
grüße