OT: was darf ich alles als Parklicht verwenden?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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zak
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OT: was darf ich alles als Parklicht verwenden?

Beitrag von zak » Mo 09.02.04 11:55

moinsen.


nur mal so interessehalber, WAS darf ich denn WO alles als PARKlicht verwenden,


ohne das die grün/weissen mich direkt abschleppen wollen oder mir was von


erloschener ABE erzählen?


unterbodenbeleuchtung?


seitenbegrenzungsleuchten?


"standblinker"?


glaub blaulicht aufm dach wär ganz nett, aber manchen dann doch zu krass ;o)))


sind jetzt mal so die sachen die mir spontan einfallen.


weil so'n richtiges PARKlicht hat der 206er ja nicht (standlicht ja, aber dann geht


halt auch die armaturenbrett- und schalterbeleuchtung mit an).


was kann man da auf LEGALEM weg machen? oder gibts da grundsätzlich


überhaupt keine möglichkeit?


gruß zak

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obelix
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alles mit prüfzeichen und ...

Beitrag von obelix » Mo 09.02.04 12:04

es muss nach vorne und nach hinten leuchten, nicht seitlich.


genauen text kannst in der stvzo nachlesen.


gruss


obelix

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zak
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re: alles mit prüfzeichen und ...

Beitrag von zak » Mo 09.02.04 12:19

mist, dann fällt das blaulicht schonmal als alternative aus *fg*


danke, dann les ich das mal in der stvo nach.

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