Wassereinspritzung TÜV-Abnahme/D4? HDI90

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
Benutzeravatar
heizoeler206
ATU-Tuner
Beiträge: 56
Registriert: Di 08.04.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: östliches Ruhrgebiet = westliches Sauerland :-)

Wassereinspritzung TÜV-Abnahme/D4? HDI90

Beitrag von heizoeler206 » Mi 25.02.04 12:12

Hi,


nachdem Snowperformance einen deutschen Dealer hat und der bei Ebay für mich im Bereich der "Versuchung" den Boost-Cooler anbietet - meine Frage: Weiss jemand, ob eine Wassereinspritzung eingetragen werden muss?


"Gem. § 19 Abs. 2 StVZO n.F. erlischt die Betriebserlaubnis nunmehr, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


1. Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


3. Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."





1. ? nö...


2. ? "ist zu erwarten" bei den paar PS mehr?


" Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer setzt eine gewisse Wahrscheinlichkeit voraus, dass durch die Veränderung eine Gefahrenlage für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird .


Es ist dabei davon auszugehen, dass moderate Leistungssteigerungen (z.B. um 10%) nicht die Anpassung sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile (Bremsen, Reifen o.ä.) voraussetzt, so dass dann insoweit hierdurch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht - bei hohen Leistungssteigerungen ist dies sicher anders zu beurteilen!"


3. ? nö, im Gegenteil


mich interessiert ja noch eher, ob ich damit D4 erreichen kann bei meinem HDI.


Also primär will ich son ding nicht wegen der Leistungssteigerung, sondern Motor schonen, und die Umwelt und ....etwas.... sprit sparen :-)


timo

Antworten