kann ich Peugeot dafür (teil)verantwortlich machen?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Pat_306XSHDI
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Jetzt mal im Ernst

Beitrag von Pat_306XSHDI » Mi 02.06.04 12:30

Sieht da wirklich jemand eine Chance da was zu errreichen? Ich ehrlich gesagt nicht.

"In dubio pro Reo" Wenn jemand dafür haftbar zu machen wäre, dann die Werkstatt, die den defekten Querlenker übersehen hat. Peugeot selber kann da weniger dafür. Und beweise mal, dass der Querlenker beim Unfall schon hinüber war.

Dann geht die Beweissuche weiter, Du musst nämlich nachweisen, dass der Querlenker nicht evtl. durch unsachgemässe Anwednung kaputtging. Den Zusatnd der Strasse kannst Du auch nicht mehr nachvollziehen. Und wenn Du dann noch angibst, dass Du 170 gefahren bist, hast Du eh keine Chance. Bei einem Unfall bei über 130 km/h kriegst Du (auch wenn nicht Schuld) automatisch eine Teilschuld, da 130 Richtgeschwindigkeit.

Zu viele Punkte, die gegen eine erfolgreiche Klage sprechen.

Du kannst ja mal einen Gutachter, evtl einen RA kontaktieren und alternativ auch mal bei der Hotline anrufen aber ich mache Dir da wenig Hoffnung.

Gruss,
Patrick
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McHolle
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Beitrag von McHolle » Mi 02.06.04 12:39

Dabei hat das Auto einen unvermittelten "Schlenker" in Richtung Leitplanken gemacht.
kanns evtl sein, das du da in eine Spurrinne gefahren bist?[ :?:

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6|_oo7
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Re: okok

Beitrag von 6|_oo7 » Mi 02.06.04 13:00

> PeugeotHeiZeR schrieb:
>
> okok,geb ich dir schon recht...steht ja auch nicht dabei,ob saarbrücken nach diesem vorfall mit dem teil drüber informiert ist,soweit ich es rauslese...
> also mein teilschuld
>
> gruss Carsten

;) Kein Problem 8)
War ja auch nur ne Idee von mir, denn ich habs nur überflogen und net genau durchgelesen. Also hab ich mehr Schuld :)
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