Sieht da wirklich jemand eine Chance da was zu errreichen? Ich ehrlich gesagt nicht.
"In dubio pro Reo" Wenn jemand dafür haftbar zu machen wäre, dann die Werkstatt, die den defekten Querlenker übersehen hat. Peugeot selber kann da weniger dafür. Und beweise mal, dass der Querlenker beim Unfall schon hinüber war.
Dann geht die Beweissuche weiter, Du musst nämlich nachweisen, dass der Querlenker nicht evtl. durch unsachgemässe Anwednung kaputtging. Den Zusatnd der Strasse kannst Du auch nicht mehr nachvollziehen. Und wenn Du dann noch angibst, dass Du 170 gefahren bist, hast Du eh keine Chance. Bei einem Unfall bei über 130 km/h kriegst Du (auch wenn nicht Schuld) automatisch eine Teilschuld, da 130 Richtgeschwindigkeit.
Zu viele Punkte, die gegen eine erfolgreiche Klage sprechen.
Du kannst ja mal einen Gutachter, evtl einen RA kontaktieren und alternativ auch mal bei der Hotline anrufen aber ich mache Dir da wenig Hoffnung.
Gruss,
Patrick
Service
