Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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markus
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Beitrag
von markus » Sa 30.03.02 00:50
hi!
eine frage: muß ein (peugeot)vertragshändler wenn er dir einen gebrauchten verkauft dir sagen, ob es ein unfallauto war?? kann man, wenn man später draufkommt was nachfordern??
markus, österreich
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tobi
Beitrag
von tobi » Sa 30.03.02 01:47
>hi!
>eine frage: muß ein (peugeot)vertragshändler wenn er dir einen gebrauchten verkauft dir sagen, ob es ein unfallauto war?? kann man, wenn man später draufkommt was nachfordern??
>markus, österreich
hi markus normaler weise schon du kannst entweder den händler bzw den verkäufer verantwortlich machen man nennt so etwas arglistig verschwiegene mängel
so war es zumindest bei mir
gruß tobi
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funkykowal
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Beitrag
von funkykowal » Sa 30.03.02 02:37
er muß dir das unaufgefordert sagen. und weil er den wagen vor dem verkauf checkt (sollte zumindest) und der händler mehr erfahrung in solchen sachen, so sollten ihm solche schäden nicht unentdeckt bleiben.
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SubWOof3r
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von SubWOof3r » Sa 30.03.02 04:47
... ist es zumindest so, dass er es sagen muss. Man kann bis zehn Jahre nach Kauf noch Schaden fordern wenn arglistig verschwiegene Mängel auftauchen !
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Obelix
Beitrag
von Obelix » Sa 30.03.02 09:22
gibt es unterschiede.
die definition unfallwagen ist schwierig.
sobald tragende teile beschädigt werden ist eine anzeigepflicht gegeben auf jeden fall.
wenn es nur eine ausgetauschte stosstange oder kotflügel betrifft wird es nicht als unfall angesehen.
wenn aber im kaufvertrag "unfallfrei" steht ist dass einne zugesicherte eigenschaft, und diese angabe muss dann auch e wahrheit entsprechen.
vielleicht kann mal einer unserer jura-fachleute hier im forum was dazu sagen.
greetz
obelix
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Torsten
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von Torsten » So 31.03.02 12:21
kein Text