Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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jallemann
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von jallemann » So 23.09.12 16:53
Habe gestern einen Peugeot Brek XS 1,8l.Ich habe den Wagen vom Verkäufer abgeholt und auf dem Weg nach ca 10km fing der wagen an zu rucken,dann kam die Meldung Stop und die Kontrollleuchte Selbstdiagnose leuchtete auf.Seit dem kann ich das Auto nicht einmal mehr starten.Ich habe kontakt zum Verkäufer aufgenommen,doch er meinte er habe seit Verkauf damit nichts mehr zutun.Kann mir jemand helfen?Vielen Dank im vorraus.Jalleman
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Chr2d2
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von Chr2d2 » So 23.09.12 18:23
Ich weis nicht wie das rechtlich gesehen jetzt aussieht , aber wenn nach 10km der wagen den geist auf gibt denk ich das da wohl rücknahme / instandsetzung drin sein müsste.
Ich würd mit dem problem zum anwalt gehen , und mal die meinung von einem juristen einholen.
gruß
chr2d2
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Peugeot309GTI-TD
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von Peugeot309GTI-TD » So 23.09.12 18:54
Wenn Privatverkauf und im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist so muss der Verkäufer garnichts, es sei denn der Fehler bestand vorher schon und man könne nachweisen das er diesen arlistig verschwiegen hat was wohl so gut wie nie drin ist
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jallemann
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von jallemann » Mi 26.09.12 17:55
HALLO!! und danke für die tips und meinungen.
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Sonntagsfahrer
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von Sonntagsfahrer » Mi 26.09.12 18:02
Hat mann nicht auch bei Privatkäufen innerhalb von 14 Tagen, das Recht den Artikel zurück zu geben?
ruf diesbezüglich mal bei der Verbraucherzentrale an, das Kostenlos ;-)
Ansonsten Anwalt.
Mfg. der Sonntagsfahrer
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jallemann
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von jallemann » Mi 26.09.12 18:05
es gibt keinen kaufvertrag!verkäufer hat 14 tage zeit zur instandsetzung.
und dann gehe ich zum anwalt.
gruß jallemann
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jallemann
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Beitrag
von jallemann » Mi 26.09.12 18:10
werde ich mal machen!da rufe ich mal an
auch dir dank!sonntagsfahrer
gruß jallemann
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InformatiX
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Beitrag
von InformatiX » Mi 26.09.12 20:01
Sonntagsfahrer hat geschrieben:Hat mann nicht auch bei Privatkäufen innerhalb von 14 Tagen, das Recht den Artikel zurück zu geben?
nein, dieses recht haben weder mann noch frau..

Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...
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Sonntagsfahrer
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von Sonntagsfahrer » Mi 26.09.12 20:28
Siehste auch gut zu wissen ;-)
Deshalb schrieb ich auch, das er sich lieber noch mal schlau machen soll.
Naja, die chancen stehen nicht schlecht, so wie es aussieht war der Mangel ja sofort nach dem Kauf aufgetreten.
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Holle
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von Holle » Mi 26.09.12 20:33
die 14 tage rückgaberecht hast du auch nicht beim kauf beim händler, solche dinge gibts nur bei ehemals sogenannten fernabsatzgeschichen, also kauf im internet oder telefon.
kein kaufvertrag ? das könnte zum problem werden für den verkäufer...im kaufvertrag legt man normalerweise schriftlich mit fest, dass der wagen unter ausschluss jeder sachmängelhaftung verkauft wird...trotzdem fraglich, ob man ansprüche durchsetzen kann.
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