freeeak hat geschrieben:Warum gibts die dann wenn sie nicht den vorschriften entspricht?
Einige kunden von uns haben auch klebeschilder...auch was feines wenn man keine löcher haben mag..
Bekommt man wohl aber auch wieder nur mit sondergenehmigung.mist da.
Genauso wie kurzkennzeichen (zb.s-t 3)
Versteh nicht warum das so n reicher geldsack fahren darf-auf nem standartschild...
Und ich keine genehmigung für ein buchstabe+eine zahl bekomme...
irgendwelche schlupflöcher gibt es immer.
klebeschilder sind nur mit ausnhmegenehmigung möglich.
wenn die fahrzeugform es erforderlich macht.
und manche schaffen es eben, den ma bei tüv und landratsamt das für nen mazda mx5 zu verkaufen:-)
kurz-kz sind nur zulässig für bestimmte fzg.-arten (DAS ist aber ne verwaltungsvorschrift, die regional unterschiedlich ist).
dazu gehören z.b. amimodelle, bei denen kein langes geht und/oder motorräder.
das ist auch wieder im ermessen der behörde, bei manchen wurden umbaukosten an amiautos bis 3000d-mark als zumutbar geführt.
bei oldtimern wird es laxer gehandhabt, wegen der originalität.
hier bei uns fährt (oder fuhr) ein 911 rum, kennzeichen lb-a 1. der hat ami-stosstangen, da passt nur das ganz kurze dazwischen. normalerweise müsste der die gummipuffer abmontieren (ist problemlos möglich), aber weil das auto dem bürgermeister gehört(e) hat das auch ganz offensichtlich prima so geklappt.-)
merke - manche sind etwas gleicher als die andern gleich sind...
gruss
obelix