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von kris » So 17.11.02 15:54
...wenn du sicher bist, da nicht geparkt zuhaben (evtl. mal dein auto verliehen??, ads musst du auch abchecken) dann leg einspruch ein.
dann kommt es zu einer gerichtsverhandlung und die hipos (die herren/damen hilfspolizisten;-))) müssen bezeugen, dass dein auto da stand.
meist hilft es schon in der begründung des widerspruchs deutlich daraufhinzuweisen, dass du im falle einer falschaussage der hipos eine dienstaufsichtbeschwerde gegen sie einleitest, das überlegen die sich und prüfen sehr genau, ob sie nicht nen fehler gemacht haben.
wenn sie einen fehler gemacht haben, hast du glück, denn selbst wenn nur der strassenname verkehrt sein sollte, wird das verfahren eingestellt, änderungen im nachhinein gibts nicht.
ich hatte mal den fall, wurde auch wegen parken im parkverbot und zusätzlich behinderung des fliessenden verkehrs angezeigt. hab einspruch eingelegt, da mein auto drei meter von der strasse entfernt stand (war auch so) und hab in der begründung gleich mit dienstaufsichtbeschwerde gedroht und ausserdem angegeben, dass ich auch zeugen dazu benennen könnte.
obwohl ich im parkverbot stand, aber die beamten, mit der anzeige der behinderung des fliessenden verkehrs einen verfahrensfehler gemacht hatten, wurde das ganze eingestellt.
also, check ab, wo du zum zeitpunkt (steht drauf) warst, ob nicht jemand mit deinem auto da gewesen sein könnte und wenn du sicher bist, leg einspruch ein (innerhalb zwei wochen ab zugang) und begründe v.a. gleich den einspruch.
grüsse, kris