bezügl. einzelabnahmen lt. § 21StVZo

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Streetfighter
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re: steht immer abnahmedatum mit drin

Beitrag von Streetfighter » Fr 12.04.02 12:26

>ich mein: für den fall der fälle kann man wohl schlecht nachprüfen wann das rad eingetragen wurde, oder?


>und wie ist es mit der variante "vergleichsgutachten"? gibt's auch nimmer, oder? hab vielleicht eins in aussicht...


>tobi.

BamBam
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beim tüv rückdatieren lassen?

Beitrag von BamBam » Fr 12.04.02 12:53

ist nicht legal ich weiß, aber so vermeiden beide streß...sollte gehen oder?


gruß bam *sichkeinesorgenmehrmachenbraucht*

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beatnix
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wie soll das gehen?

Beitrag von beatnix » Fr 12.04.02 13:01

ich mein: was willst du dem prüfer denn sagen? wenn er die verordnung kenn trägt er's eh nicht ein. und wenn er's nicht kennt würd ich's ihm nicht sagen...


*nachdenk* ... beatnix.

BamBam
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re: wie soll das gehen?

Beitrag von BamBam » Fr 12.04.02 13:45

ich denk mir das so:


der prüfer is ja auch nurn mensch und will seinen job machen wie jede andere auch ohne sich dabei streß einzuhandeln...und reagieren ist besser als zu agieren. ALso dahin fahren und fragen wie's mit eintragen aussieht. Er wird dann von ganz alleine anfagen seinen text abzuleiern...wenn er dann dass mit dem neuen gesetzerwähnt, einfach mal dummfragen ob er's nicht einträgt aber mit nem datum vor 2002...wer kanns denn nachweisen, dass man da da war?! :)


Einfach suchen...suchen...suchen, irgendwer läßt sich schon erweichen...

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re: wie soll das gehen?

Beitrag von Timon » Fr 12.04.02 13:46

>der prüfer is ja auch nurn mensch und will seinen job machen wie jede andere auch ohne sich dabei streß einzuhandeln...und reagieren ist besser als zu agieren. ALso dahin fahren und fragen wie's mit eintragen aussieht. Er wird dann von ganz alleine anfagen seinen text abzuleiern...wenn er dann dass mit dem neuen gesetzerwähnt, einfach mal dummfragen ob er's nicht einträgt aber mit nem datum vor 2002...wer kanns denn nachweisen, dass man da da war?! :)


>Einfach suchen...suchen...suchen, irgendwer läßt sich schon erweichen...


Glaube ich nicht, daß das funktioniert. Bei uns hämmern die Prüfer alles in einen Laptop ein, denke mal, daß das nicht ohne Weiteres zu manipulieren geht.


Gruß


Frank

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So, JETZT weiß ich wie's ist!!

Beitrag von beatnix » Fr 12.04.02 14:35

Hab grad mit einem Bekannten der TÜV-Prüfer ist (und zwar SEEEHR korrekt!) telefoniert. Diese Einschränkung der §21 bezieht sich lediglich auf Teilgutachten, die nicht mehr beachtet werden können.


Wenn folgende Punkte eingehalten werden ist eine Eintragung ohne Weiteres per §21 Einzelabnahme möglich:


- Differenz Abrollumfang weniger als 2% zur Serienbereifung


- Freigängigkeit


- Exakt gleiche Einpresstiefe wie Serienbreifung (in meinem Fall also ET15)


Sollte irgendwas nicht stimmen oder erweiterbar sein, korrigiert mich bitte.


beatnix, der sich jetzt Felgen bestellt.

danny (bortsimpson) barni

re: bezügl. einzelabnahmen lt. § 21StVZo

Beitrag von danny (bortsimpson) barni » Fr 12.04.02 19:05

hallo robert und alle anderen interessenten.


habe heute unseren sachverständigen des TÜV's zum besprochenen thema befragt. dieser gab mir auch wieder die schon bekannten informationen.


ein blick auf die Homepage der DEKRA ergibt:


Änderungsabnahmen/


Teilegutachten


Grünes Licht für automobile Ideen


Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an Fahrzeugen (z.B. Tieferlegungen, Anhängerkupplungen, Spoiler, Sonderräder, Sportauspuffe, Leistungskits etc.) ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Mit dieser Prüfung erhalten Sie durch Eintragung in Ihre Fahrzeugpapiere den Nachweis dafür, dass die für die Änderung bestimmten Teile ordnungsgemäss angebaut sind und die Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz nicht erlischt.





Unsere Prüfgrundlage ist § 19(3) der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Grundlage dieser Änderungsabnahme sind Betriebserlaubnisse oder Bauartgenehmigungen für Fahrzeugteile nach internationelem Recht.


Um eine Anbauabnahme daher erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie als Fahrzeughalter über ein entsprechendes Prüfzeugnis, wie z.B. eine Teile-ABE (Allg. Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil), ein Teilegutachten oder einen Nachweis einer Bauartgenehmigung verfügen.


Ein Teilegutachten ist das Gutachten eines Technischen Dienstes oder einer Prüfstelle über die Vorschriftsmässigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemässem Ein- oder Anbau der begutachteten Teile nach Anlage XIX der StVZO.


Somit können Sie als Kunde bei DEKRA kostengünstige Anbauabnahmen im gesamten Bundesgebiet durchführen lassen, ohne an eine Vorführung bei einer Technischen Prüfstelle gebunden zu sein.





Fehlt ein entsprechendes Prüfzeugnis und ist damit die Betriebserlaubnis erloschen, so kann bei Vorschriftmässigkeit von einem amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr (DEKRA in Berlin und in den neuen Bundesländern) ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 19 (2) StVZO im Sinne von § 21 StVZO erstellt werden.


auch ein telefonat mit dem Leiter der technischen prüfstelle in Sonneberg ergab nichts anderes.





mfg.... bort




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Aron
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re: bezügl. einzelabnahmen lt. § 21StVZo

Beitrag von Aron » Fr 12.04.02 19:15

ist echt klasse das Du nochmal nach gekakt hast :-))


also bleiben die alten Kriterien bestehen


Abrollumfang +- 3%


Freigängigkeit bei voll eingefedert 3mm Bremse, 5mm Lenkung, 8mm Karosse


und Serienspurweite bis max 2% erweitert


Lauffläche die bei geradeausfahrt den Boden berührt muß nach oben voll abgedeckt sein


(für alle die die es mal interessiert :-)


mfG,,,Aron


ps. ich habe mich auch schon mehrfach bei der Dekra erkundigt , wo auch von diese


Änderung niemand was wusste

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