die ladefläche 50% ausmacht, wenn nen trenngitter drin ist, die gurtbefestigungen unbrauchbar gemacht wurden, dazu zählt auch schraube rein und kleinen schweißpunkt an die seite, dann kann man die bei bedarf nochmal nutzen, dann noch ebene ladefläche, seitenscheiben sind denen egal, zulassungsstelle kann dann aber immernoch sagen gibt keine lkw zulassung, steuern macht das finanzamt.
ab 2,8 tonnen bekommt man die lkw steuer sogar bei geländewagen mit normalen sitzplätzen ohne jegliche änderungen als provatmann, kein thema.
mfg
phil
Service