<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>
Hi,
deinen Quellen bestätigen doch, indirekt, dass das Fluten (zumindest mit dem entsprechenden Verfahren) zulässig ist/sein kann.
><A href="http://www.motor-talk.de/time22/b2002/c07/d3/e17595/z7" target="_top">http://www.motor-talk.de/time22/b2002/c ... 7595/z7</A>
Naja, das ist genau so eine Diskussion, wie ich sie schon mehrfach gesehen habe, im Grunde weeis keiner was genaues... (Ist ja auch keiner vom "Fach" dabei).
><A href="http://www.bruxcardesign.de/html/kba-stellungnahme.html" target="_top">http://www.bruxcardesign.de/html/kba-st ... me.html</A>
><A href="http://www.bruxcardesign.de/html/tuv-stellungnahme.html" target="_top">http://www.bruxcardesign.de/html/tuv-st ... me.html</A>
Tja, und genau diese beiden Quellen sind's.
Zu 1: Es ist davon die Rede, das durch das Beschichten -in welcher weise auch immer- keine Folienartige Beschichtung erzeugt werden darf.
Und das von Glastone/Keinefolie verwendete Verfahren erzeugt KEINE Folienarteige Beschichtung. (Im Übrigen sagt diese Stellungnahme nichts über die Zulassungsfähigkeit aus!)
Zu 2.: Das sind ja genau die Forderungen, die bisher nur durch das entsprechnden Flutungsverfahren erfüllt werden. (Im Kommentar ist übrigens nur von Bedampfung/Verspiegelung und von Folien die Rede...)
Im Übrigen fehlt noch der Hinweis auf das EU-Recht. hier sind nähmlich die Grenzwerte festgelegt.
Gruß
Jens
Hansen Motorsport
Service