Minimale Scheibentönung an den vorderen Seitentüren - erlaubt oder nicht?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
manfred.206

re: Minimale Scheibentönung an den vorderen Seitentüren - erlaubt oder nicht?

Beitrag von manfred.206 » Do 25.03.04 11:55

in österreich ist es definitiv verboten.


aber das kann bei euch in deutschland anders sein.


solange die folie lichtdurchlässig ist.

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obelix
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schön...

Beitrag von obelix » Do 25.03.04 12:03

und woher wilst du wissen, dass das nicht zulässig ist?


das ist eine serienausstattung und somit über die fahrzeug-abe gedeckelt.


alle fahrzeug-teile an nem serienauto sind bei der abnahme geprüft und freigegeben. beschrieben in der beim kba hinterlegten abe.


also sollte man davon ausgehen, dass es die gesetzlichen vorschirften einhält.


eine nachträgliche heim-tuning-tönfolien aktion aknnst du auch legalisieren lassen.


musst bloss eine einzelabnahme bei einer typ-prüfstelle machen. dann ist die eine


anwendung per gutachten legalisiert - aber noch lange nicht die in deinem


zweitwagen.


es bringt nix, immer wieder neu anzufangen zu diskutieren. "aber... der hat


doch" ... und "könnte man nicht..." oder "was wäre wenn ich..." oder so ein


schmäh mit augenarzt-bescheinigung wegen lichtempfindlicher augen...





akzeptiert es einfach, es ist und bleibt illegal. es gibt keine legale möglichkeit


scheiben im frontbereich nachträglich zu tönen - ausser du ersetzt eine


klarglasscheibe gegen eine getönte serienscheibe aus nem höherwertigen modell...


gruss


obelix

noisemaker

re: schön...

Beitrag von noisemaker » Do 25.03.04 12:15

lang diskutiertes thema...


ich hatte bei meinem ersten 106er die hinteren scheiben ab werk tönen lassen, hatte damit keinerlei probleme, hab mich dann mal bei 3 herstellern erkundigt,


bezüglich der vorderen scheiben:


einer sagte sie würden es machen - aber es wäre nicht erlaubt


der zweite sagte, sie würden es gar nicht machen


der dritte sagte er würde es machen - und es wäre erlaubt.


dazu muss sagen, daß ich u.a. auch beim verkehrsministerium angerufen


habe (jaja, wieder mal ein net-admin mit zuviel zeit) und die haben mir dort


wiederum gesagt, es gibt eine folie (sog. ralleyfolie, bla bla) die eine tönung von


4% aufweist, und für die vorderen scheiben zulässig ist. (sowas habe ich auch


serienmässig auf meinem jetztigen 106er drauf - leichte tönung der vorderen scheiben, keine ahnung wieviel %)


dennoch wurde ich auf die tatsache aufmerksam gemacht, daß, wenn du die


vorderen scheiben getönt hast, du bei einem unfall IMMER den kürzeren ziehst, weil sich die gegenseite höchstwahrscheinlich darauf ausredet, daß du nichts rausgesehen hast.


fazit: so schön und lässig es auch aussehen mag, ich würde eher davon abraten...


grüsse,


noiseMaker

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re: nö... doch...

Beitrag von Fa. Hansen Motorsport » Do 25.03.04 12:21

<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


>bin mal gespannt wann dieses ammenmärchen endlich mal totgelaufen ist.


>es ist definitiv verboten die vorderen scheiben zu tönen. egal was manche scheibenspüler erzählen...


>es gibt ne glasklare folie (sicherheitsfolie) von foliatec, die darf man auch ned montieren, wenn man serienmässig getönte scheiben hat.


>es steht in jedem gutachten für folien ausdrücklich drinne...


>wieso kommt ihr bloss auf den gedanken dass es erlaubt wäre? und "ne bestimtme prozentzahl" oder auch ne genaue angabe von prozenten kann kein mensch


>nachvollziehen in ner kontrolle. oder habt ihr schon mal ne folie gesehen, auf der


>eine prozentzahl aufgedruckt ist?????


>das ist die selbe never-ending-story wie die legenden von legal eingetragenen


>selbstgetönten heckleuchten...


>*kopfschüttel*


>gruss


>obelix





Hi Obelix,


im Grunde hast du ja recht...


Die einzige Folie, die zulässig ist die glasklar Folie von Foliatec, aber, wie du auch richtig schreibst, nur bei ungetönten Scheiben...


Bei Folien muß im Übrigen auch keine Prozentzahl aufgedruckt sein, denn


1. Dürfen Folien, außer die Splitterschutzfolie (s.o.) sowie so nicht an den vorderen Scheiben montiert werden, und


2. Die Folien (zumindest die der namhaften Hersteller) sind einer Prüfung unterzogen worden und haben eine Bauartgenehmigung. Auf den Folien ist dies aufgebracht (das entsprechende Zeichen, und eine Nummer etc.) In der Bauartgenehmigung ist der Transmissionsgrad (also die Lichtdurchlässigkeit) genau aufgeführt, und dies kann ganz schnell über das KBA erfragt werden (im Zweifel auch direkt von der Polizei vor Ort).


Für den Tönungsgrad der Scheiben ist denn noch ein ganz klarer Grenzwert geregelt, und zwar in den EG-Zulassungsbestimmungen! Hier ist ein Grenzwert von 30% Tönung für die vorderen Seitenscheiben und 25% für die Windschutzscheibe ganz klar festgelegt (Bzw. genaugenommen ist die Lichtdurchlässigkeit festgelegt, mit 70% und 75%).


Es gibt bisher aber nur ein Verfahren, das die technische Prüfung in allen relevanten Punkten (da sind auch noch weitere Punkte wie z.B. Splitterverhalten etc. zu beachten) bestanden hat. Und zwar hat die bisher nur ColorTec aus Herne mit dem Flut-Verfahren bestanden.


Die Prüfung wurde beim RWTÜV in Hessen durchgeführt und vom KBA bestätigt.


Aber Achtung! Das ist kein Teilegutachten, sondern nur die technische Prüfung.


D.h: Bei Fluten wird die Töung mit einer genauigkeit von 1% manuell auf den Scheiben aufgetragen und mit entsprechenden Geräten (Lichtdensitometer) gemessen. Das Fahrzeug muss dann zu einer entsprechend ausgestatteten und auch akkreditierten TÜV-Prüfstelle (Die Prüfstelle muß "Einzelbauartgenehmigungen" ausstellen können und dürfen!). Dort wird ebenfalls der Transmissionsgrad gemessen und im Prüfprotokoll festgehalten. Bei erfolgreicher Prüfung wird dann eine Einzelbauartgenehmigung erteilt. Diese bekommt eine entsprechend eindeutige Nummer, die dann auch zentral beim KBA regisrtiert wird. Dies Nummer/Einzelbauartgenehmigung wird dann in Form eines Aufklebers auf den Scheiben aufgebracht. Dieser Aufkleber kann nicht zerstörungsfrei wieder abgelöst werden. Und es erfolgt natürlich auch dei Einragung.


Anhand der Nummer dieser Bauartgenehmigung kann jeder Polizist oder Prüfingenieur oder oder oder... beim KBA dann die Zulässigkeit abfragen.


Auf jedenfall aber ist dies natürlich sehr aufwändig und auch nicht gerade billig.


Gruß


Jens


Hansen Motorsport

Sandy

re: schön...

Beitrag von Sandy » Do 25.03.04 12:26

So jetz ich mal!


ES IST DEFINITIV VERBOTEN VORNE ZU TÖNEN! Es gibt Autos wo zb der Mercedes die Scheiben vom Werk aus getönt sind das ist erlaubt! Kumpel von mir läßt sich heut die scheiben (chrom) tönen bei Foliatec! Die machen es auch vorne aber er bekommt kein TÜV drauf! Rein Gesetzlich müßte Foliatec eins auf die Mütze dafür bekommen weil es nicht erlaubt ist und sie machen es trotzdem!Laßt die Finger von es gibt nur ärger mit! Ich weiß das aus Beruflicher Erfahrung!


Sandy

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obelix
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re: nö... doch... jein...

Beitrag von obelix » Do 25.03.04 12:33

>Hi Obelix,


>im Grunde hast du ja recht...


danke:-)


>Die einzige Folie, die zulässig ist die glasklar Folie von Foliatec, aber, wie du auch richtig schreibst, nur bei ungetönten Scheiben...


>Bei Folien muß im Übrigen auch keine Prozentzahl aufgedruckt sein, denn


> 1. Dürfen Folien, außer die Splitterschutzfolie (s.o.) sowie so nicht an den vorderen Scheiben montiert werden, und


ist klar, ich hatte das nur zur verdeutlichung der problematik geschrieben.


> 2. Die Folien (zumindest die der namhaften Hersteller) sind einer Prüfung unterzogen worden und haben eine Bauartgenehmigung. Auf den Folien ist dies aufgebracht (das entsprechende Zeichen, und eine Nummer etc.) In der Bauartgenehmigung ist der Transmissionsgrad (also die Lichtdurchlässigkeit) genau aufgeführt, und dies kann ganz schnell über das KBA erfragt werden (im Zweifel auch direkt von der Polizei vor Ort).


soweit korrekt...


>Für den Tönungsgrad der Scheiben ist denn noch ein ganz klarer Grenzwert geregelt, und zwar in den EG-Zulassungsbestimmungen! Hier ist ein Grenzwert von 30% Tönung für die vorderen Seitenscheiben und 25% für die Windschutzscheibe ganz klar festgelegt (Bzw. genaugenommen ist die Lichtdurchlässigkeit festgelegt, mit 70% und 75%).


o.k., die vorschriften hb ich ned im kopf, was die %-zahlen angeht, wozu auch:-)


>Es gibt bisher aber nur ein Verfahren, das die technische Prüfung in allen relevanten Punkten (da sind auch noch weitere Punkte wie z.B. Splitterverhalten etc. zu beachten) bestanden hat. Und zwar hat die bisher nur ColorTec aus Herne mit dem Flut-Verfahren bestanden.


>Die Prüfung wurde beim RWTÜV in Hessen durchgeführt und vom KBA bestätigt.


>Aber Achtung! Das ist kein Teilegutachten, sondern nur die technische Prüfung.


>D.h: Bei Fluten wird die Töung mit einer genauigkeit von 1% manuell auf den Scheiben aufgetragen und mit entsprechenden Geräten (Lichtdensitometer) gemessen. Das Fahrzeug muss dann zu einer entsprechend ausgestatteten und auch akkreditierten TÜV-Prüfstelle (Die Prüfstelle muß "Einzelbauartgenehmigungen" ausstellen können und dürfen!). Dort wird ebenfalls der Transmissionsgrad gemessen und im Prüfprotokoll festgehalten. Bei erfolgreicher Prüfung wird dann eine Einzelbauartgenehmigung erteilt. Diese bekommt eine entsprechend eindeutige Nummer, die dann auch zentral beim KBA regisrtiert wird. Dies Nummer/Einzelbauartgenehmigung wird dann in Form eines Aufklebers auf den Scheiben aufgebracht. Dieser Aufkleber kann nicht zerstörungsfrei wieder abgelöst werden. Und es erfolgt natürlich auch dei Einragung.


>Anhand der Nummer dieser Bauartgenehmigung kann jeder Polizist oder Prüfingenieur oder oder oder... beim KBA dann die Zulässigkeit abfragen.


>Auf jedenfall aber ist dies natürlich sehr aufwändig und auch nicht gerade billig.


so, und da sind wir wieder bei der geschichte mit der einzelabnahme und der typrüfstelle...


generell kannst so ziemlich alles legalisieren, wenn du genug kohle hinlegst.


ich bin überzeugt, dass du so auch ne folie eingetragen bekommst. nach den enstechenden prüfungen.


mal ganz abgesehen vom praktischen nutzwert so einer tönung halte ich es zumindest für problematisch. der einzige vorteil: nach nem blitzfoto wird die beweisführung schwieriger *ggg*


aber sei's drum, selbst aus dem kba kamen schon stimmen, dass dieses "fluten"


(was für eine bescheuerte bezeichnung) nochmal auf den prüfstand gestellt wird und die eintragungen die bis zu einem evtl. wiederruf gemacht wurden würden dann schlagartiug ungültig. so weit her kann es damit ja auch ned sein, sonst hätte es sich ja eh schon zumindest bei den pokal-jägern in der scene durchgesetzt. stattdessen sehe ich immer mehr autos mit klarglasscheiben.


und das kann ja ned bloss am preis liegen, manchen ist nix zu teuer für einen blcikfang am auto...


gruss


obelix

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um hier mal aufs problem zurückzukommen *g*

Beitrag von InformatiX » Do 25.03.04 14:22

es kann durchaus sein, daß dein 406 ab werk mit getönten scheiben ausgeliefert wurde.. dann ist das über die fahrzeug abe agedeckt und zulässig...


Mein erster 405 z.b. hatte rundum bronze getönte scheiben.. so lief er 1991 vom band (oder wie auch immer die in frankreich die dinger zusammenschustern *g*)


von daher, wenn nichts zu sehen ist, daß es an deinem nachträglich gemacht wurde, wirds passen... die fahrzeuge mit stern kann man ja z.b. auch mit wärmeschutzverglasung bestellen die entsprechend getönt ist..


so wie ich das mitbekommen hab, ist dein 406 ja voll original, also wirds auch original so drauf sein... zur not mal bei deinem pug-händler vorbeigehen die sollten ja wissen obs die 406 ebenfalls mit getönten scheiben gegeben hat..


greetz


steffen





>Hab ja kürzlich nen gebrauchten 406 gekauft und der hat mit getönten Seitenscheiben vorne und hinten (grünlich) kurz vorm Kauf den TÜV neu gemacht... Hat sich da nun was geändert oder ist vorne nach wie vor JEGLICHE Tönung verboten?


>Nen schönen Abend und Gruß, Mourad

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re: nö... doch... jein...

Beitrag von Fa. Hansen Motorsport » Do 25.03.04 14:33

<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


>>Hi Obelix,


>>im Grunde hast du ja recht...


>danke:-)


>>Die einzige Folie, die zulässig ist die glasklar Folie von Foliatec, aber, wie du auch richtig schreibst, nur bei ungetönten Scheiben...


>>Bei Folien muß im Übrigen auch keine Prozentzahl aufgedruckt sein, denn


>> 1. Dürfen Folien, außer die Splitterschutzfolie (s.o.) sowie so nicht an den vorderen Scheiben montiert werden, und


>ist klar, ich hatte das nur zur verdeutlichung der problematik geschrieben.


>> 2. Die Folien (zumindest die der namhaften Hersteller) sind einer Prüfung unterzogen worden und haben eine Bauartgenehmigung. Auf den Folien ist dies aufgebracht (das entsprechende Zeichen, und eine Nummer etc.) In der Bauartgenehmigung ist der Transmissionsgrad (also die Lichtdurchlässigkeit) genau aufgeführt, und dies kann ganz schnell über das KBA erfragt werden (im Zweifel auch direkt von der Polizei vor Ort).


>soweit korrekt...


>>Für den Tönungsgrad der Scheiben ist denn noch ein ganz klarer Grenzwert geregelt, und zwar in den EG-Zulassungsbestimmungen! Hier ist ein Grenzwert von 30% Tönung für die vorderen Seitenscheiben und 25% für die Windschutzscheibe ganz klar festgelegt (Bzw. genaugenommen ist die Lichtdurchlässigkeit festgelegt, mit 70% und 75%).


>o.k., die vorschriften hb ich ned im kopf, was die %-zahlen angeht, wozu auch:-)


>>Es gibt bisher aber nur ein Verfahren, das die technische Prüfung in allen relevanten Punkten (da sind auch noch weitere Punkte wie z.B. Splitterverhalten etc. zu beachten) bestanden hat. Und zwar hat die bisher nur ColorTec aus Herne mit dem Flut-Verfahren bestanden.


>>Die Prüfung wurde beim RWTÜV in Hessen durchgeführt und vom KBA bestätigt.


>>Aber Achtung! Das ist kein Teilegutachten, sondern nur die technische Prüfung.


>>D.h: Bei Fluten wird die Töung mit einer genauigkeit von 1% manuell auf den Scheiben aufgetragen und mit entsprechenden Geräten (Lichtdensitometer) gemessen. Das Fahrzeug muss dann zu einer entsprechend ausgestatteten und auch akkreditierten TÜV-Prüfstelle (Die Prüfstelle muß "Einzelbauartgenehmigungen" ausstellen können und dürfen!). Dort wird ebenfalls der Transmissionsgrad gemessen und im Prüfprotokoll festgehalten. Bei erfolgreicher Prüfung wird dann eine Einzelbauartgenehmigung erteilt. Diese bekommt eine entsprechend eindeutige Nummer, die dann auch zentral beim KBA regisrtiert wird. Dies Nummer/Einzelbauartgenehmigung wird dann in Form eines Aufklebers auf den Scheiben aufgebracht. Dieser Aufkleber kann nicht zerstörungsfrei wieder abgelöst werden. Und es erfolgt natürlich auch dei Einragung.


>>Anhand der Nummer dieser Bauartgenehmigung kann jeder Polizist oder Prüfingenieur oder oder oder... beim KBA dann die Zulässigkeit abfragen.


>>Auf jedenfall aber ist dies natürlich sehr aufwändig und auch nicht gerade billig.





>so, und da sind wir wieder bei der geschichte mit der einzelabnahme und der typrüfstelle...


>generell kannst so ziemlich alles legalisieren, wenn du genug kohle hinlegst.


Naja, Eintragen ist nicht legalisieren... Wenn der TÜV-Prüfer was einträgt was so nicht eintragugsfähig ist, dann ist die Eintragung immer noch ungültig...


>ich bin überzeugt, dass du so auch ne folie eingetragen bekommst. nach den enstechenden prüfungen.


Klar es gibt genug Prüfer, die auch Folie eintragen. Aber die entsprechenden Prüfungen kann ein Folie garnicht bestehen. So z.B. die Vorderung bzgl. Splitterverhalten...(Einzige Ausnahme stellt hier die klare Folie dar...)





>mal ganz abgesehen vom praktischen nutzwert so einer tönung halte ich es zumindest für problematisch. der einzige vorteil: nach nem blitzfoto wird die beweisführung schwieriger *ggg*


naja, klar, der Nutzwert ist fraglich. Aber der Vorteil, den du ansprichst, den gibt es nicht. Denn eine der Bestimmungen sowohl der EG-Zulassungsbestimmungen, als auch der StVZO ist, das der Fahrer von vorne und von der Seite erkennbar sein muß. Daher wurden die Grenzwerte entsprechend festgelegt...





>aber sei's drum, selbst aus dem kba kamen schon stimmen, dass dieses "fluten"


>(was für eine bescheuerte bezeichnung) nochmal auf den prüfstand gestellt wird und die eintragungen die bis zu einem evtl. wiederruf gemacht wurden würden dann schlagartiug ungültig.


Ja, da hast du recht. Grund herifür ist, das es TÜV-Prüfer gab, und gibt, die auch höher getönte Scheiben eingetragen haben. Insofern wird überlegt, wie das Verfahren besser gesteuert werden kann, damit weniger Schindludfer damit getrieben wird.


>so weit her kann es damit ja auch ned sein, sonst hätte es sich ja eh schon zumindest bei den pokal-jägern in der scene durchgesetzt. stattdessen sehe ich immer mehr autos mit klarglasscheiben.


>und das kann ja ned bloss am preis liegen, manchen ist nix zu teuer für einen blcikfang am auto...


Tja, hast du schon mal eine 30% getönte scheibe gesehen? Die ist nur ganz knapp dunkler als Wärmeschutzglas. Von daher ist das für Pokaljäger sicher weniger interessant... (Übrigens, selbst die klare Folie von Foliatec blockt sogar schon ca. 20% des Lichts...)


Es scheint tatsächlich wieder zu ungetönten Scheiben zu gehen. Ich merk das hier auch, obwohl Scheinfolien und auch das Fluten bei weitem nicht mein Hauptgeschäft sind, das diese Dinge wesentlich weniger gefragt werden und ich auch deutlich weniger Folien und so verkaufe.....


>gruss


>obelix


gruss


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pongi
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re: schön...

Beitrag von pongi » Do 25.03.04 16:06

foliatec kann das eigentlich egal sein. die müssen dich nur draufhinweissen das es illegal ist. wenn du trotzdem so rumfährst ist es deine sache. du könntest das auto ja auch als promofahrzeug nehmen und es als hängerbaby rumkutschieren.


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ist doch normale Colorverglasung...

Beitrag von Aron » Do 25.03.04 19:23

bei anderen Mercedesmodellen (außer E-Klasse)und anderen Herstellern


ist die Tönung grün, schau mal die Peugeotscheiben genau an, die


haben sogar schon ne recht starke Färbung als einige andere...


wenn was noch extremeres als Serie erlaubt wäre Denkst da nicht


es würde z.B. in nem SL 65 AMG sowas krasses geben ? ;-)


mfG,,,Aron

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