<center><img src="
http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>
>>Hi Obelix,
>>im Grunde hast du ja recht...
>danke:-)
>>Die einzige Folie, die zulässig ist die glasklar Folie von Foliatec, aber, wie du auch richtig schreibst, nur bei ungetönten Scheiben...
>>Bei Folien muß im Übrigen auch keine Prozentzahl aufgedruckt sein, denn
>> 1. Dürfen Folien, außer die Splitterschutzfolie (s.o.) sowie so nicht an den vorderen Scheiben montiert werden, und
>ist klar, ich hatte das nur zur verdeutlichung der problematik geschrieben.
>> 2. Die Folien (zumindest die der namhaften Hersteller) sind einer Prüfung unterzogen worden und haben eine Bauartgenehmigung. Auf den Folien ist dies aufgebracht (das entsprechende Zeichen, und eine Nummer etc.) In der Bauartgenehmigung ist der Transmissionsgrad (also die Lichtdurchlässigkeit) genau aufgeführt, und dies kann ganz schnell über das KBA erfragt werden (im Zweifel auch direkt von der Polizei vor Ort).
>soweit korrekt...
>>Für den Tönungsgrad der Scheiben ist denn noch ein ganz klarer Grenzwert geregelt, und zwar in den EG-Zulassungsbestimmungen! Hier ist ein Grenzwert von 30% Tönung für die vorderen Seitenscheiben und 25% für die Windschutzscheibe ganz klar festgelegt (Bzw. genaugenommen ist die Lichtdurchlässigkeit festgelegt, mit 70% und 75%).
>o.k., die vorschriften hb ich ned im kopf, was die %-zahlen angeht, wozu auch:-)
>>Es gibt bisher aber nur ein Verfahren, das die technische Prüfung in allen relevanten Punkten (da sind auch noch weitere Punkte wie z.B. Splitterverhalten etc. zu beachten) bestanden hat. Und zwar hat die bisher nur ColorTec aus Herne mit dem Flut-Verfahren bestanden.
>>Die Prüfung wurde beim RWTÜV in Hessen durchgeführt und vom KBA bestätigt.
>>Aber Achtung! Das ist kein Teilegutachten, sondern nur die technische Prüfung.
>>D.h: Bei Fluten wird die Töung mit einer genauigkeit von 1% manuell auf den Scheiben aufgetragen und mit entsprechenden Geräten (Lichtdensitometer) gemessen. Das Fahrzeug muss dann zu einer entsprechend ausgestatteten und auch akkreditierten TÜV-Prüfstelle (Die Prüfstelle muß "Einzelbauartgenehmigungen" ausstellen können und dürfen!). Dort wird ebenfalls der Transmissionsgrad gemessen und im Prüfprotokoll festgehalten. Bei erfolgreicher Prüfung wird dann eine Einzelbauartgenehmigung erteilt. Diese bekommt eine entsprechend eindeutige Nummer, die dann auch zentral beim KBA regisrtiert wird. Dies Nummer/Einzelbauartgenehmigung wird dann in Form eines Aufklebers auf den Scheiben aufgebracht. Dieser Aufkleber kann nicht zerstörungsfrei wieder abgelöst werden. Und es erfolgt natürlich auch dei Einragung.
>>Anhand der Nummer dieser Bauartgenehmigung kann jeder Polizist oder Prüfingenieur oder oder oder... beim KBA dann die Zulässigkeit abfragen.
>>Auf jedenfall aber ist dies natürlich sehr aufwändig und auch nicht gerade billig.
>so, und da sind wir wieder bei der geschichte mit der einzelabnahme und der typrüfstelle...
>generell kannst so ziemlich alles legalisieren, wenn du genug kohle hinlegst.
Naja, Eintragen ist nicht legalisieren... Wenn der TÜV-Prüfer was einträgt was so nicht eintragugsfähig ist, dann ist die Eintragung immer noch ungültig...
>ich bin überzeugt, dass du so auch ne folie eingetragen bekommst. nach den enstechenden prüfungen.
Klar es gibt genug Prüfer, die auch Folie eintragen. Aber die entsprechenden Prüfungen kann ein Folie garnicht bestehen. So z.B. die Vorderung bzgl. Splitterverhalten...(Einzige Ausnahme stellt hier die klare Folie dar...)
>mal ganz abgesehen vom praktischen nutzwert so einer tönung halte ich es zumindest für problematisch. der einzige vorteil: nach nem blitzfoto wird die beweisführung schwieriger *ggg*
naja, klar, der Nutzwert ist fraglich. Aber der Vorteil, den du ansprichst, den gibt es nicht. Denn eine der Bestimmungen sowohl der EG-Zulassungsbestimmungen, als auch der StVZO ist, das der Fahrer von vorne und von der Seite erkennbar sein muß. Daher wurden die Grenzwerte entsprechend festgelegt...
>aber sei's drum, selbst aus dem kba kamen schon stimmen, dass dieses "fluten"
>(was für eine bescheuerte bezeichnung) nochmal auf den prüfstand gestellt wird und die eintragungen die bis zu einem evtl. wiederruf gemacht wurden würden dann schlagartiug ungültig.
Ja, da hast du recht. Grund herifür ist, das es TÜV-Prüfer gab, und gibt, die auch höher getönte Scheiben eingetragen haben. Insofern wird überlegt, wie das Verfahren besser gesteuert werden kann, damit weniger Schindludfer damit getrieben wird.
>so weit her kann es damit ja auch ned sein, sonst hätte es sich ja eh schon zumindest bei den pokal-jägern in der scene durchgesetzt. stattdessen sehe ich immer mehr autos mit klarglasscheiben.
>und das kann ja ned bloss am preis liegen, manchen ist nix zu teuer für einen blcikfang am auto...
Tja, hast du schon mal eine 30% getönte scheibe gesehen? Die ist nur ganz knapp dunkler als Wärmeschutzglas. Von daher ist das für Pokaljäger sicher weniger interessant... (Übrigens, selbst die klare Folie von Foliatec blockt sogar schon ca. 20% des Lichts...)
Es scheint tatsächlich wieder zu ungetönten Scheiben zu gehen. Ich merk das hier auch, obwohl Scheinfolien und auch das Fluten bei weitem nicht mein Hauptgeschäft sind, das diese Dinge wesentlich weniger gefragt werden und ich auch deutlich weniger Folien und so verkaufe.....
>gruss
>obelix
gruss
Jens