Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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THK
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Beitrag
von THK » So 02.06.02 13:54
Hallo, was kann die Versicherung aus einem Gerätepass auslesen (Ausser das Modell)??
Versicherung will nach Diebstahl Gerätepass des neuen Radios vorgelegt haben.
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le mOnd
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von le mOnd » So 02.06.02 14:16
Die Versicherung will das Ding haben, weil damit bewiesen ist, dass DU das gerät gekauft hast und einen Anspruch auf die gerätegarantie hast. Sie müssen ja sichergehen, dass dasRadio auch Dir gehört hat, wenn sie es Dir ersetzen sollen. Außerdem können sie wie D sagst, das Modell herausfinden, das Alter und damit schätzen, wieviel Du bekommst, wieviel das Ding halt noch wert ist.
>Hallo, was kann die Versicherung aus einem Gerätepass auslesen (Ausser das Modell)??
>Versicherung will nach Diebstahl Gerätepass des neuen Radios vorgelegt haben.
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TheTelefonman
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von TheTelefonman » So 02.06.02 14:22
Die Versicherung kann an Hand des Passes den Restwert bestimmen und Du kannst nachweisen, das es wirklich ein gekauftes Radio ist ... kleiner Tip ... wenn ein Freund oder so ein hochwertigeres Radio hat, lass Dir seinen Pass geben ... könnte ein paar € mehr von der Versicherung bringen ...
CU
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Timon
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von Timon » So 02.06.02 14:41
>Die Versicherung kann an Hand des Passes den Restwert bestimmen und Du kannst nachweisen, das es wirklich ein gekauftes Radio ist ... kleiner Tip ... wenn ein Freund oder so ein hochwertigeres Radio hat, lass Dir seinen Pass geben ... könnte ein paar € mehr von der Versicherung bringen ...
Klasse Tipp! Und wenn dem Freund dann das Gerät gestohlen wird oder damit mal was ist, dann steht er doof da, oder wie?
Gruß
Frank
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Striezel
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von Striezel » So 02.06.02 14:49
Und sie bekommen damit die Seriennummer des Gerätes. Falls es nämlich jemals wieder auftauchen sollte, gehen die meisten Versicherungen so vor:
Wenn es innerhalb von 4 Wochen nach dem Verschwinden auftaucht, bekommst Du es zurück, ansonsten erfährst du nichts mehr davon und sie behalten bzw. versteigern es.
Und wie die anderen schon gesagt haben, dient der Gerätepass als Nachweis, dass es DEIN Radio ist.
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TheTelefonman
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von TheTelefonman » So 02.06.02 15:11
da ist was drann ... aber in der Regel bekommt man den Pass zurück, um bei seínem Hersteller ein Ersatz- Neugerät bestellen zu können
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THK
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von THK » So 02.06.02 15:14
Nicht ganz so einfach: Die Versicherung hält in meinem Fall die Zahlung zurück weil entweder (Das kann ich aus dem schreiben nicht klar erkennen) sie einen Nachweiss (Gerätepass) des gestohlenenen Radios haben wollen oder weil sie den Gerätepass des neuen Radios wollen!?!?!
Allerdings: Den Gerätepass des alten Radios habe ich nicht weil es ein Orginal-einbauradio war und ich den Gerätepass beim Autokauf nicht bekommen konnte(gebrauchtwagen aus Nachlass= Gerätepass mit ins Grab genommen)
Gruß, Thorsten
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Timon
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von Timon » So 02.06.02 15:14
>da ist was drann ... aber in der Regel bekommt man den Pass zurück, um bei seínem Hersteller ein Ersatz- Neugerät bestellen zu können
Ach so, ich dachte, die behalten das Teil. Dann muß man nur sicherstellen, dass der Kumpel nicht bei der gleichen Versicherung ist.
Gruß
Frank
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Timon
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von Timon » So 02.06.02 15:16
>Allerdings: Den Gerätepass des alten Radios habe ich nicht weil es ein Orginal-einbauradio war und ich den Gerätepass beim Autokauf nicht bekommen konnte(gebrauchtwagen aus Nachlass= Gerätepass mit ins Grab genommen)
Mh, ich mag mich da jetzt irren, aber haben die Händler nicht Unterlagen über die Werksradios bzw. können diese von der Zentrale anfordern?
Gruß
Frank
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Melder
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von Melder » So 02.06.02 16:59
Damit kannste den Besitz auch nachweisen. Oder Bedienungsanleitung vom Werksradio oder ähnliches??? Damit bei der Versicherung versuchen.