Gebrauchtwagen-Garantie???!!!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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le mOnd
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Gebrauchtwagen-Garantie???!!!

Beitrag von le mOnd » Do 27.06.02 16:51

Hi!


Hat jemand von euch eine Ahnung, was die mittlerweile vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie eigentlich abdeckt?? Wenn man einen gebrauchten vom Händler kauft, muß einem der doch ein jahr Gewährleistung auf ???? geben, oder?


Bei meinem 206 ist ein sehr lautes uns desltsames geräsch aufgetreten, war heute da und die meinten, vielleicht die Bremsen, die schleifen, wenn er warm wird. Das Ding hatte als ich ihn gekriegt habe 35000km drauf und war angeblich komplett durchgecheckt, Inspektion alles. Auch die schwarze Plastikfolie an der rechten tr hat sich nach der wäsche mit dem Hochdruckreiniger verabschiedet.


Wenn was mit den Bremsen ist, muss ich das garantiert zahlen. Warum?


Kennt sich da einer von euch aus???


Für Antworten wäre ich dankbar. bei den letzten paar Threads war ich da leider nicht so erfolgreich.


Danke


le mOnd

Luxman
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Ich denke das musst selber zahlen weil Bremsen verschleisteile sind!!:(( kann...

Beitrag von Luxman » Do 27.06.02 17:10

Mich aber auch irren bin kein Spezialist auf dem Gebiet!!!


Gruß


Fabian

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pongi
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re: Gebrauchtwagen-Garantie???!!!

Beitrag von pongi » Do 27.06.02 17:32

Es kommt drauf an was bei den bremsen ist. wenn es im normalen bereich ist dann wird es unter verschleißteil fallen. wenn aber was kaput ist was noch nicht kaputt sein dürfte (auslegungssache!) dann muss dein händler dafür gerade stehen, da man nicht davon ausgehen kann das z.b. ein auspuff nach 10Tkm abfällt. aber wenn das auto schon ein par jährlein hinter sich hat dann kann es halt sein das der auspuff durch ist.


Matthias

Löwenbändiger
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ACHTUNG!!! Garantie nicht gleich Gewährleistung!!!

Beitrag von Löwenbändiger » Do 27.06.02 19:36

Hi,


also vorgeschrieben sind nach der Schuldrechtsreform 2 Jahre Gewährleistung, die der Händler auf 1 Jahr reduzieren kann (und wird). Davon trägt er in den ersten 6 Monaten die Beweislast, in der restlichen Zeit der Käufer.


Um das richtig zu verstehen must wissen, wo der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:


- Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, d.h. er kann die Garantie mit Bedingungen verknüpfen etc.


- Gewährleistung bedeutet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei war, für Schäden die erst danach entstehen tritt die nicht ein; Garantie tritt auch für Schäden ein, die während der gesamten Garantiezeit eintreten


- die Zeit der Gewährleistung ist dazu da, um Mängel, die bei der Übergabe zwar schon da waren, die man aber erst später bemerkt, noch anzeigen zu können


- die Beweislast ist bei der Gewährleistung ganz wichtig: nach neuem Recht muss einem der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, das die Ware bei Übergabe einwandfrei war, im Rest der Gewährleistungszeit muss der Käufer beweisen, das der Mangel schon zur Übergabe bestand


- praktisch heisst das, das der Händler im 1. Halbjahr ne Vollgarantie gibt (denn irgentwas zu beweisen wird für ihn extrem schwer) und der Rest der Garantiezeit ist für die Katz (da musst du dem Verkäufer ja was beweisen, und das kannste meistens nicht)


Also die Händler geben ja oft eine Gebrauchtwagengarantie(-Versicherung) und die ist eben nur auf bestimmte Teile beschränkt, Verschleisteile sind da komplett raus. Wenn man nen Mangel dann bemerkt, wollen die das über die Garantie regeln (bzw. eben nicht). Da sollte man sich im 1. 1/2-Jahr nicht drauf einlassen und auf seine Rechte aus der Gewährleistung pochen!!!


Viel Glück,


Löwenbändiger


>Hi!


>Hat jemand von euch eine Ahnung, was die mittlerweile vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie eigentlich abdeckt?? Wenn man einen gebrauchten vom Händler kauft, muß einem der doch ein jahr Gewährleistung auf ???? geben, oder?


>Bei meinem 206 ist ein sehr lautes uns desltsames geräsch aufgetreten, war heute da und die meinten, vielleicht die Bremsen, die schleifen, wenn er warm wird. Das Ding hatte als ich ihn gekriegt habe 35000km drauf und war angeblich komplett durchgecheckt, Inspektion alles. Auch die schwarze Plastikfolie an der rechten tr hat sich nach der wäsche mit dem Hochdruckreiniger verabschiedet.


>Wenn was mit den Bremsen ist, muss ich das garantiert zahlen. Warum?


>Kennt sich da einer von euch aus???


>Für Antworten wäre ich dankbar. bei den letzten paar Threads war ich da leider nicht so erfolgreich.


>Danke


>le mOnd

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re: ACHTUNG!!! Garantie nicht gleich Gewährleistung!!!

Beitrag von le mOnd » Fr 28.06.02 10:21

Erst mal vielen Dank, für die Belehrung, das war mal dringend nötig, ich hatte nämlich keine Ahnung, was das sein soll!


Ein par Dinge sind mir noch nihct ganz klar, aber ich werd mir das ausdrucken und dann dem Händler auf den Zahn fühlen, wenn was ist! Sollte es kein SChaden an der Bremse sein, sondern an der Achse oder der Antriebs- oder Lenkeinheit, dürfte das wohl nicht erst in den letzten 500km passiert sein, die ich gefahren bin.


Gut, also erstmal danke!


le mOnd





>Hi,


>also vorgeschrieben sind nach der Schuldrechtsreform 2 Jahre Gewährleistung, die der Händler auf 1 Jahr reduzieren kann (und wird). Davon trägt er in den ersten 6 Monaten die Beweislast, in der restlichen Zeit der Käufer.


>Um das richtig zu verstehen must wissen, wo der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist:


>- Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, d.h. er kann die Garantie mit Bedingungen verknüpfen etc.


>- Gewährleistung bedeutet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei war, für Schäden die erst danach entstehen tritt die nicht ein; Garantie tritt auch für Schäden ein, die während der gesamten Garantiezeit eintreten


>- die Zeit der Gewährleistung ist dazu da, um Mängel, die bei der Übergabe zwar schon da waren, die man aber erst später bemerkt, noch anzeigen zu können


>- die Beweislast ist bei der Gewährleistung ganz wichtig: nach neuem Recht muss einem der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, das die Ware bei Übergabe einwandfrei war, im Rest der Gewährleistungszeit muss der Käufer beweisen, das der Mangel schon zur Übergabe bestand


>- praktisch heisst das, das der Händler im 1. Halbjahr ne Vollgarantie gibt (denn irgentwas zu beweisen wird für ihn extrem schwer) und der Rest der Garantiezeit ist für die Katz (da musst du dem Verkäufer ja was beweisen, und das kannste meistens nicht)


>Also die Händler geben ja oft eine Gebrauchtwagengarantie(-Versicherung) und die ist eben nur auf bestimmte Teile beschränkt, Verschleisteile sind da komplett raus. Wenn man nen Mangel dann bemerkt, wollen die das über die Garantie regeln (bzw. eben nicht). Da sollte man sich im 1. 1/2-Jahr nicht drauf einlassen und auf seine Rechte aus der Gewährleistung pochen!!!


>Viel Glück,


> Löwenbändiger


>>Hi!


>>Hat jemand von euch eine Ahnung, was die mittlerweile vorgeschriebene Gebrauchtwagengarantie eigentlich abdeckt?? Wenn man einen gebrauchten vom Händler kauft, muß einem der doch ein jahr Gewährleistung auf ???? geben, oder?


>>Bei meinem 206 ist ein sehr lautes uns desltsames geräsch aufgetreten, war heute da und die meinten, vielleicht die Bremsen, die schleifen, wenn er warm wird. Das Ding hatte als ich ihn gekriegt habe 35000km drauf und war angeblich komplett durchgecheckt, Inspektion alles. Auch die schwarze Plastikfolie an der rechten tr hat sich nach der wäsche mit dem Hochdruckreiniger verabschiedet.


>>Wenn was mit den Bremsen ist, muss ich das garantiert zahlen. Warum?


>>Kennt sich da einer von euch aus???


>>Für Antworten wäre ich dankbar. bei den letzten paar Threads war ich da leider nicht so erfolgreich.


>>Danke


>>le mOnd

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