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>Das ja, aber da er ja schon gesagt hat, dass er gehen darf, wenn er den Führerschein nicht zurück bekommt und die Kündigung ohne Grund dann in einem ziemlich schlechten Licht steht, dürften die Karten wieder gut sein, oder bin ich zu sehr Optimist?
Hi Frank!
Rein menschlich hast Du auf jeden Fall Recht, da steht der Chef ein bisschen blöd da. Aber rein arbeitsrechtlich ist der Chef auf der sicheren Seite. Die Probezeit ermöglicht beiderseits eine Kündigung ohne Angabe von Gründen! Dabei muss allerdings eine Frist von mindestens 2 Wochen eingehalten werden!
§ 622 (3) BGB:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Allerdings gilt in Björn's Fall wohl nicht das BGB sondern das BBiG (Berufsbildungsgesetz) in § 15 Abs.1:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Hierbei ist natürlich zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, also die aussage "ohne Lappen kannste daheim bleiben" ist nur bedingt richtig...
tut mir ja leid, aber rein rechtlich sieht's jetzt nicht so besonders gut aus!!
Gruß, Christian