Ausschnitt aus Tuning-Scene:
Tüv Abnahme entfällt durch neues EU-Recht
Die europäische Union macht es möglich. In der aktuellen Fassung der StVZO §19 Abs. 3 Nummer2, Buchstabe b weist das Bundesministerium für Verkehr auf eine geänderte Vorgehensweise zur Abnahme von Ein- und Anbauteilen hin. Diese Neuregelung trifft zu, wenn eine EWG Betriebserlaubnis, eine WEG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typenbescheinigung nach EG-Recht vorliegt!
Es wird davon ausgegangen, dass an einem nach der EG - Richtlinie 94/20 geprüftem Produkt, schon ausreichende Prüfungen des technischen Dienstes für den Anbau, durchgeführt werden. Die Anbauabnahme wird damit als Bestandteil des Typengenehmigungsverfahrens angesehen. Die zukünftig ausgelieferten Einbauanleitungen müssen daher, außer dem EG-Prüfzeichen, auch detaillierte Angaben über den Einbau, wie zB Anzugsdrehmomente und Gültigkeitsbereich enthalten.
Momentan habenüber 90% der Anhängerkupplungen eine EG Typengenehmigung nach EG Recht - Tendenz steigend. Da dieses Thema in Deutschland auf Widerstand der Prüfinstitute trifft, werden wir wohl in Zukunft noch des öfteren Berichte oder Präzedenzfälle hören !
--> Ich fänds cool wenn sich Deutschland an die restlichen Länder anpasst und nicht ander rum !
Eure Meinung ... ! Ist das möglich ... ?
Greetz,
Bernd