Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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liondriver
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von liondriver » Di 17.12.02 12:20
Hi!
Hatte das Glück & 'ne nagelneue Freisprecheinrichtung bei eBay ersteigert. Glaube das war dem Verkäufer zu wenig, da er erst mit erheblicher Verzögerung antwortete. Nach einer weiteren "ernsteren" E-Mail antwortete er nun. Bin aber skeptisch. Kann ich das Geld über die Sparkasse notfalls rückbuchen oder hilft mir dann eBay? Hab da net so den Plan. Irgend jemand meinte mal, daß es nur per schriftlich abgestempelter Überweisung geht, nicht über's Terminal.
Danke schon mal (auch wenn leicht off toppic; pardon)
Beste Grüße
Patrick
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205rallye
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von 205rallye » Di 17.12.02 12:31
Das geht nur wenn der abgebucht hat. Ich mach das bei größeren Beträgen so, das ich dem Verkäufer nen Orderscheck schicke. Den kann ich 10 Tage nach Einlösung noch zurückgeben.
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obelix
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Beitrag
von obelix » Di 17.12.02 12:33
kannst du über das ebay-treuhandkonto abwickeln.
das kostet ein paar mark, aber du bist abgesichert. wenn scheisse geliefert wird oder gar nichts ankommt gibst du ebay bescheid und du bekommst deine kohle wieder zurück...
obelix
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liondriver
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von liondriver » Di 17.12.02 12:52
...& so 'nen Orderscheck bekomme ich dann bei meiner Spaßkasse, oder? Was kostet denn der Spaß?
Danke & Gruß
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André
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von André » Di 17.12.02 12:53
und das Geld ist auf dem anderen Konto schon eingegangen, dann hast du bei deiner Bank keine Möglichkeit mehr, das Geld zurück zu holen.
Aber Du kannst gegen den Verkäufer rechtliche Schritte einleiten, wenn er die bei Ebay versprochene Leistung nicht erbringt, weil das wie Vertragsbruch gesehen wird.
Wenn du im voraus skeptisch bist, würde ich auch die von Obelix empfohlene Variante mit dem Ebay Treuhandkonto wählen.
André
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liondriver
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von liondriver » Di 17.12.02 12:56
Simmt. Aber da muß dann auch der Verkäufer mitspielen. Und für Beträge unter 20,-€ ist's eh lächerlich. Aber ich hätte da kein Problem mit. Na, ich mach mich dann mal direkt bei meiner Spaßkasse schlau.
Gruß
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André
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von André » Di 17.12.02 12:57
Nach 5 Tagen stehst du nämlich genauso da wie bei der Überweisung. Da würd ich mich nicht drauf verlassen, dass der nach 5 Tagen liefert.
Mach das mit dem Treuhandkonto oder er soll per Nachname schicken.
André
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205rallye
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von 205rallye » Di 17.12.02 13:04
>Nach 5 Tagen stehst du nämlich genauso da wie bei der Überweisung. Da würd ich mich nicht drauf verlassen, dass der nach 5 Tagen liefert.
>Mach das mit dem Treuhandkonto oder er soll per Nachname schicken.
>André
... und zurückgeben kannst Du den 10 Tage. Wenn bis dahin keine Ware angekomment ist, ist ja eh klar das es nicht einwandfrei klappt, dann halt den Scheck zurückgehen lassen und gut. Für mich ist das die beste Alternative und kein Blödsinn, aber das muss jeder selber wissen.
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liondriver
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von liondriver » Di 17.12.02 13:08
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